Beinwil (Freiamt) informiert über Steuern 2021
Wie die Gemeinde Beinwil (Freiamt) berichtet, läuft die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern am 31. Oktober 2021 ab.

Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2021 versandt. Die Anzeige stellt keine Mahnung, sondern einen Kontoauszug dar, welcher den aktuellen Forderungsstand bei den provisorischen Steuern 2021 aufzeigt. Die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern läuft am 31. Oktober 2021 ab (allgemeiner Fälligkeitstermin). Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 5,1 Prozent erhoben werden.
Mahnung von offenen Steuern
Offene Steuern müssen im November gemahnt werden. Besteht danach noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist beziehungsweise für die bereits geleisteten Überweisungen.
Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen zu hoch belastet sein, kann mit dem Regionalen Steueramt in Merenschwand Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Vergütungszins für Überzahlungen beträgt derzeit 0,1 Prozent.