Vater

Mann steht wegen Angriff mit Brotmesser auf Vater vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Ein 22-jähriger Mann muss sich (heute) Mittwoch vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten, weil er mit einem Brotmesser auf seinen Vater losgegangen ist.

Das Luzerner Kriminalgericht
Das Luzerner Kriminalgericht. (Archivbild) - Keystone

Ein 22-jähriger Mann muss sich (heute) Mittwoch vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten, weil er mit einem Brotmesser auf seinen Vater losgegangen ist. Die Anklage wirft ihm versuchte vorsätzliche Tötung vor. Da der Beschuldigte schizophren ist, verlangt sie eine stationäre Massnahme.

Eine Strafe gegen den Mann sei wegen Schuldunfähigkeit nicht auszusprechen, heisst es in der Anklageschrift. Darin ist geschildert, wie sich der verhängnisvolle Vorfall an jenem Tag im Juni 2018 abgespielt hat.

Der Vater des Beschuldigten trank bei sich zu Hause gerade einen Kaffee, als ihn wie ein Blitz aus heiterem Himmel die Faust seines Sohnes im Gesicht traf. Es kam zu einem Gerangel, die Mutter konnte die beiden Kontrahenten vorerst voneinander trennen.

Der Beschuldigte packte darauf in der Küche ein Brotmesser und richtete es gegen die Brust seines Vaters. Mit Hilfe des Bruders gelang es der Mutter, ihm das Messer abzunehmen. Darauf ergriff er eine Scherbe des zerbrochenen Kaffeegeschirrs und ging mit dieser auf den Vater los und fügte ihm eine Rissquetschwunde am Kinn zu.

Am Ende konnten die Anwesenden den Angreifer aus dem Haus drängen. Dort verweilte er, bis die Polizei eintraf. Der Beschuldigte ist geständig, gibt aber an, in dem Moment nicht Herr über seinen Körper gewesen zu sein, sondern von etwas Dämonischem gesteuert worden zu sein, nachdem er Schokolade gegessen hatte. Er habe seinen Vater in dem Moment ermorden wollen, ohne es zu merken.

Ein Gutachter diagnostizierte beim Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie sowie schädlichen Gebrauch von Cannabis. Letzteres ist ebenfalls Bestandteil der Anklage, die ihm Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorwirft. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

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