Luzerner Gericht hört Gutachterin in Vergewaltigungsprozess an
Das Luzerner Kantonsgericht befasst sich am (heutigen) Mittwoch zum zweiten Mal mit einem 49-jährigen Mann, den die Vorinstanz wegen Kindesmissbrauchs verurteilt hatte. Im Zentrum steht die Frage, ob er pädophil sei. Dazu liegt ein Gutachten vor.

Die mutmasslichen Opfer sind die Stieftochter des Beschuldigten und deren einst beste Freundin. Das Kriminalgericht hatte es als erwiesen gesehen, dass er die beiden sexuell missbraucht hatte, die Stieftochter soll er mehrfach vergewaltigt haben, als sie 14 Jahre alt war.
Die junge Frau hatte den Missbrauch in den ersten Einvernahmen bestätigt, bestritt ihn aber später und auch vor Gericht. Sie litt an derselben Geschlechtskrankheit wie der Beschuldigte, was die Staatsanwaltschaft unter anderem als Beweis für den Missbrauch wertete.
Das Kriminalgericht hatte den Mann in erster Instanz zu fünf Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und einen Landesverweis von zehn Jahren für den deutschen Lastwagenfahrer verhängt. Dieser focht das Urteil an, im vergangenen Juli befasste sich das Kantonsgericht erstmals mit dem Fall.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. Dass er pädophil sei, wie es ihm ein Gutachter attestierte, bezeichnete er als «absoluten Schwachsinn». Die Staatsanwältin, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, forderte dagegen deswegen eine stationäre Massnahme für den Beschuldigten. Das Kantonsgericht befasst sich mit dem Gutachten.