Zumikon: Wechsel des Amtlichen Publikationsorgans ab 2022

Gemeinde Zumikon
Gemeinde Zumikon

Goldküste,

Das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS) wird ab 1. Januar 2022 das neue Amtliche Publikationsorgan.

Elisabeth Kopp
Das Gemeindehaus in Zumikon. - Nau.ch / Kilian Marti

Der Gemeinderat hat per 1. Januar 2022 das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS) zum neuen Amtlichen Publikationsorgan bestimmt. Während einer einjährigen Übergangsphase werden die entsprechenden Inserate parallel dazu auch noch im Zolliker Zumiker Boten veröffentlicht.

Die Kompetenz zum Bestimmen des Amtlichen Publikationsorgans liegt gemäss Gemeindeordnung beim Gemeinderat. Seit dem 1. August 2016 liegt die Aufgabe des Amtlichen Publikationsorgans der Gemeinde Zumikon beim Zolliker Zumiker Bote (ZoZuBo).

Mit dem revidierten Gemeindegesetz, welches seit Januar 2018 gilt, besteht eine gesetzliche Grundlage, welche den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, dass die publikationspflichtigen Sachverhalte auch im Internet veröffentlicht werden können.

Physische Medien erreichen weniger Menschen

Mit der herkömmlichen Publikation von amtlichen Meldungen in einem physischen Medium werden immer weniger Personen erreicht. Um die neuen Herausforderungen zu bewältigen und die dadurch entstehenden Aufwände zu bündeln, hat die kantonale Geschäftsstelle egovpartner (Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden im Bereich E-Government), in Koordination mit weiteren zuständigen Stellen von Kanton und Bund, eine adäquate und zeitgemässe Lösung erarbeitet.

Seit August 2020 ist das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS) mit der Plattform in Betrieb und wird bereits von diversen Kantonen, Städten und Gemeinden genutzt. Mit dem Projekt ePublikation steht ein gesamtschweizerisches digitales Amtsblatt nach den neusten Prinzipien des Service Public zur Verfügung. Bund, Kantone, Gemeinden, Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Institutionen können hier ihre amtlichen Nachrichten online publizieren.

Dabei ist die Rechtssicherheit der Dokumente auf höchstem technischem Niveau gewährleistet. Insbesondere ein grosser Nutzen entsteht dadurch auch für die Konsumenten von Amtlichen Publikationen, welche diese alle an einem zentralen Ort finden. Mit wenigen Clicks ist es möglich, sich unkompliziert ein Abonnement einzurichten, auch von mehreren Gemeinden gleichzeitig.

Elektronische Publikation wird rechtsverbindlich

Eine gewisse Voraussetzung ist es natürlich, dass möglichst alle Gemeinden schweizweit ihre Publikationen auf derselben Plattform veröffentlichen. In Anbetracht der gesellschaftlichen und technologischen Weiterentwicklungen, die dazu führen, dass immer mehr Menschen in ihrem Alltag elektronische Informationsquellen nutzen, ist es sinnvoll, die elektronische Publikation als rechtsverbindlich festzulegen.

Die Gemeinde Zumikon kann durch den Einsatz von amtlichen e-Publikationen mit einem finanziellen Minderaufwand von jährlich rund 30'000 Franken rechnen; wobei dieser Betrag naturgemäss mit der Anzahl Publikationen variiert.

Der Gemeinderat hat daher die Plattform des DAS per 1. Januar 2022 als neues Amtliches Publikationsorgan bestimmt. Bereits seit 1. Oktober 2021 werden die entsprechenden Publikationen im DAS jeweils am Freitag veröffentlicht, parallel zu den offiziellen Amtlichen Publikationen im ZoZuBo.

Bis Ende 2022 erfolgt eine parallele Publikation

Um ab 1. Januar 2022 während einer einjährigen Übergangsphase weiterhin alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen, werden diese Inserate bis Ende 2022, parallel zur offiziellen ePublikation, wie bis anhin im ZoZuBo veröffentlicht.

Die Print-Publikation ist jedoch nicht rechtswirksam; für den Fristenlauf gilt die elektronische Publikation, worauf in den Inseraten hingewiesen wird. Andere Inserate (Veranstaltungshinweise, Stelleninserate, Todesanzeigen und so weiter) sind von dieser Änderung nicht betroffen.

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