Schöftland spricht ein Teilfahrverbot aus

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Suhrental,

Wie die Gemeinde Schöftland mitteilt, wird ein Teilfahrverbot entlang der Verbindungsstrasse Hermenweg/Schützenmattweg gelten.

Ein Schild, das Durchfahrverbot für Motorwagen und Motorräder signalisiert. - Pixabay

Der Gemeinderat hat sich, unter Berücksichtigung des ständig steigenden Verkehrsaufkommens entlang der Verbindungsstrasse Hermenweg/Schützenmattweg, dafür ausgesprochen, ein Teilfahrverbot für Lastkraftwagen, Motorfahrzeuge und Motorräder, ausgenommen Landwirtschaft und Forst, zu verfügen.

Die Details dazu werden in der nachfolgenden amtlichen Publikation, welche bereits im Kantonalen Amtsblatt veröffentlicht wurde, festgehalten. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Schöftler Jahrmarkt) kann die besagte Umfahrung zeitlich begrenzt als Umleitung dienen und das zu verfügende Teilfahrverbot somit aufgehoben werden.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden Verkehrsbeschränkungen für Verbindungsstrasse Hermenweg (ab Brücke Ruederchen) und Schützenmattweg (östlich Parzelle 2161) verfügt sowie Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signalisationsnummer 2.13 Signalisationsverordnung, SSV), während Forst- und Landwirtschaft gestattet sind.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
5 Interaktionen
Das ist Papst Leo
bigler kolumne
1 Interaktionen
Hans-Ulrich Bigler

MEHR SCHöFTLAND

Ferdinand Piëch Enkel
9 Interaktionen
Schöftland AG

MEHR AUS AARAU

Milch ausgelaufen
1 Interaktionen
Reinach AG
Katzenbabys
18 Interaktionen
Kanton Aargau
FC Aarau Jérôme Thiesson
3 Interaktionen
Barrage-Hoffnung