Lebensbescheinigungen in Mellingen sind kostenpflichtig
Wie die Gemeinde Mellingen mitteilt, muss neu eine Gebühr in der Höhe von 20 Franken für die Lebensbescheinigungen bezahlt werden.

Per 1. September 2021 ist die neue Version der Verordnung zum Gesetz über die Register und das Meldewesen (Register- und Meldeverordnung, RMV) in Kraft getreten. Gemäss § 23, Abs. 1, sind Lebensbescheinigungen neu kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 20 Franken.
Personen die eine Lebensbescheinigung benötigen, müssen dafür mit einem amtlichen Ausweis persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Die Gebühren können bar, mit EC-Karte oder mit Twint bezahlt werden.