Huawei klagt zunächst erfolgreich gegen Ausschluss in Schweden
Schweden wollte Huawei beim Ausbau des 5G-Netzes ausschliessen. Nun hat der Netzwerkausrüster allerdings geklagt – dies mit Erfolg.

Das Wichtigste in Kürze
- Huawei war mit seiner Klage gegen den Ausschluss vom 5G-Ausbau in Schweden erfolgreich.
- Die für heute geplante Versteigerung von 5G-Frequenzen musste daher verschoben werden.
- Auch die USA haben den chinesischen Netzwerkausrüster vom 5G-Netz-Ausbau ausgeschlossen.
Der chinesische Netzwerkausrüster Huawei hat zunächst erfolgreich gegen seinen Ausschluss beim Ausbau des schwedischen 5G-Netzes geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof in Stockholm ordnete am Montag an, die Entscheidung der Telekommunikationsbehörde vorerst aufzuheben. Die für Dienstag geplante Versteigerung von 5G-Frequenzen musste daher verschoben werden. Die Behörde soll nun ihre Argumente nachliefern; dann will das Gericht eine endgültige Entscheidung treffen.
ZTE ebenfalls bei 5G-Ausbau ausgeschlossen
Die Telekommunikationsbehörde teilte Ende Oktober unter Verweis auf die nationale Sicherheit mit, Huawei und ZTE seien beim 5G-Netze-Ausbau ausgeschlossen. Bereits installierte Technik der beiden Hersteller müsse bis Januar 2025 entfernt werden.

Huawei klagte dagegen und argumentierte, es fehle die Gesetzesgrundlage für den Ausschluss unter Verweis auf die Sicherheitslage. Zudem werde gegen «die Grundrechte und EU-Rechte» verstossen.
Huawei bereits in den USA ausgegrenzt
Huawei ist einer der weltweit grössten Telekommunikationsausrüster und führend bei der 5G-Technologie. Insbesondere die USA werfen Huawei aber eine zu grosse Nähe zu den Behörden in Peking vor. Sie haben den chinesischen Konzern vom Aufbau ihrer 5G-Mobilfunknetze ausgeschlossen.
Deutschland sieht keinen Ausschluss vor
In Deutschland sollen für den Aufbau und den Betrieb von Telekommunikationsnetzen künftig strenge Sicherheitsvorschriften gelten; ein Ausschluss bestimmter Hersteller im Vornherein ist aber nicht vorgesehen.

Die Bundesnetzagentur stellte im August einen Sicherheitskatalog vor. Dies sieht unter anderem die Zertifizierung kritischer Komponenten vor. Ausserdem sollen von Herstellern und Systemlieferanten «Allgemeinverbindlichkeitserklärung» eingeholt werden.