Vermeintlicher Impfgegner nach «Gewehr-Geste» freigesprochen

Eine Geste eines Mannes wurde beim Impftram als Drohung missverstanden. Ein Gericht hat den vermeintlichen Impfgegner nun freigesprochen.

Als das Impftram in Zürich eröffnet wurde, war die Lage angespannt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gericht hat einen vermeintlichen Impfgegner vom Vorwurf der Drohung freigesprochen.
  • Seine Geste beim Impftram am Zürcher Bellevue wurde als Drohung verstanden.
  • Er habe eine Spritze in den Arm andeuten wollen, nicht ein Gewehr, sagte er vor Gericht.

Die Lage war angespannt im September 2021, dem zweiten Corona-Herbst: Vor kurzem wurde die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli mit Schorle überschüttet. Am Zürcher Bellevue wurde da das Impftram eröffnet – mit einem grossen Sicherheitsaufgebot.

Um die Mittagszeit fuhr dann ein Mann am Impftram vorbei und hielt an einer roten Ampel an. Er streckte den Arm aus dem Fenster und machte eine Geste, als würde er mit einem Gewehr schiessen. Er werde zurückkommen und «bum, bum, bum» machen, soll er gesagt haben. So zumindest berichtete es ein Zeuge.

Eine Spritze wird im Impftram mit dem Vakzin gegen das Coronavirus gefüllt. - Keystone

Der Mann wurde daraufhin wegen Drohung gegen Behörden und Beamte angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken. Das Bezirksgericht Zürich sprach den vermeintlichen Impfgegner aber frei und sprach ihm eine Entschädigung für die Anwaltskosten zu. Die berichtet «zueritoday».

Der 51-jährige Kameruner legte vor Gericht eine andere Version dar: Die Geste hätte eine Spritze in den Arm darstellen sollen. Er habe einen Impftram-Angestellten fragen wollen, ob sie auch Personen ohne Termin impfen würden. Wenige Tage später habe er sich dann gegen Corona impfen lassen. Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt.

In der Schweiz protestierten die Impfgegner immer wieder. (Archivbild) - Keystone

Er sei ein rechtschaffender Mann, der mit niemandem Streit suche, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er war nicht vorbestraft und arbeitet als Logistiker.

Der Einzelrichter folgte der Argumentation des Angeklagten und des Verteidigers. Nach kurzer Verhandlung verkündete er den Freispruch. Das Urteil kann von der Staatsanwaltschaft noch ans Obergericht des Kantons weitergezogen werden.

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