Fall Schwarzenbach: Weitere Niederlage vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat für in Hoteliers Fall entschieden

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Das Kantonale Steueramt Zürich hat nicht auf ein Gesuch des Hoteliers Urs E. Schwarzenbach eintreten müssen, mit dem dieser um eine Wiedererwägung der Sicherstellung von rund 200 Millionen Franken zwecks Steuernachzahlung ersuchte. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Schwarzenbach und seine Ehefrau meldeten sich im Februar vergangenen Jahres schriftenpolizeilich in einer Gemeinde im Kanton Zürich an. Damit bestand ihrer Ansicht nach kein Grund mehr für die Sicherstellung der 200 Millionen Franken.

Deshalb stellten sie im März 2017 beim Steueramt ein Wiedererwägungsgesuch in Bezug auf die Sicherstellungsverfügung vom Januar 2016. Das Amt hatte damals die entsprechenden Arrestbefehle und Sicherstellungen verfügt.

Zwar hatte sich das Ehepaar in der Schweiz angemeldet. Das Steueramt sah es aber nicht als erwiesen an, dass Schwarzenbach und seine Frau tatsächlich einen steuerlichen Wohnsitz begründet hatten. Aus diesem Grund trat es nicht auf das Gesuch ein.

Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Zürcher Verwaltungsgericht ab. Auch dieses kam zum Schluss, die Wohnsitznahme sei nicht glaubhaft gemacht worden. Ebenso sieht es das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil. Weitere Rügen des Ehepaars hat das Gericht ebenfalls abgewiesen. (Urteil 2C_543/2018 vom 30.10.2018)

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