Trotz Obergrenze: Alle Wahlberechtigten bei Konklave zugelassen
Trotz der eigentlich vorgesehenen Obergrenze von 120 Kardinälen dürfen bei der bevorstehenden Papst-Wahl alle wahlberechtigten Kardinäle teilnehmen.

An der bevorstehen Papst-Wahl dürfen sich alle wahlberechtigten Kardinäle beteiligen, auch wenn bei einem Konklave eigentlich eine Obergrenze von 120 Kirchenmännern vorgesehen ist.
Diese im Kirchenrecht festgelegte Höchstzahl habe der verstorbene Papst Franziskus ausser Kraft gesetzt, indem er während seiner Amtszeit so viele wahlberechtigte Kardinäle ernannte, dass die Zahl nun 120 übersteigt, hiess es in einer Stellungnahme der bereits in Rom versammelten Kardinäle.
Konklave am 7. Mai
Bei dem Konklave, das am 7. Mai beginnt, sind 135 der insgesamt 252 Kardinäle wahlberechtigt, da sie das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vatikan-Sprecher Matteo Bruni erklärte am Dienstag, zwei Kardinäle würden der Papst-Wahl aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben.
Bruni nannte keine Namen. Der emeritierte Erzbischof von Valencia, Antonio Cañizares (79), hatte allerdings bereits vor mehr als einer Woche erklärt, er werde nicht nach Rom reisen können.