St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft gewaltbereite Fussballfans

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat 21 gewaltbereite Fussballfans verurteilt. Sie erhielten bedingte Freiheitsstrafen.

St.Galler Staatsanwaltschaft
Die St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft 21 gewaltbereite Fussballfans mit bedingten Freiheitsstrafen und Bussen. - Keystone

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat 21 gewaltbereite Fussballfans mit bedingten Freiheitsstrafen von vier Monaten und Bussen von je rund 1000 Franken bestraft. Ihnen wird Landfriedensbruch und Gewalt und Drohung gegen Beamte vorgeworfen.

Die Ultras oder Hooligans waren im Oktober 2024 nach dem Spiel der Conference League zwischen dem FC St. Gallen und der AC Fiorentina in der St. Galler Altstadt an Ausschreitungen beteiligt. Dies ist den entsprechenden Strafbefehlen zu entnehmen.

Auseinandersetzung in der Altstadt

Mit Pfefferspray trennte die Polizei die beiden Fanlager. Mehr als 50 fast ausschliesslich vermummte Anhänger des FC St. Gallen bewarfen daraufhin sogenannte Szenenkenner, die durch Armbinden als Polizisten erkennbar waren und die Fans zum Rückzug bewegen wollten, mit Glasflaschen.

Auf eine angerückte Polizeieinheit wurden ebenfalls Flaschen und weitere Gegenstände geworfen.

Danach rannte ein Grossteil der Gruppe auf die Polizeieinheit zu und sprang gemäss Strafbefehl «mit vollem Körpereinsatz» gegen die Schilder der Polizisten, schlugen und traten gegen die Beamten und durchbrachen so die Sperre.

Polizei stoppt gewaltbereite Fans

Eine weitere Polizeigruppe konnte die gewaltbereiten Fans schliesslich aufhalten. Gemäss damaliger Polizeimeldung wurden 46 Personen kontrolliert. Nun ist knapp die Hälfte der Beteiligten bestraft worden.

Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Weitere Strafbefehle seien in Bearbeitung, erklärte eine Sprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Der FC St. Gallen reagierte anfangs Jahr ebenfalls auf die damaligen Ausschreitungen. Der Club sprach gemäss einer Medienmitteilung rund 50 Stadionverbote aus.

Kommentare

User #1573 (nicht angemeldet)

LACHHAFT WAS DIESE STAATS-ANWÄLTE FÜR STRAFEN AUSSPRECHEN ! DAS DARF JA NICHT WAHRSEIN !

User #1347 (nicht angemeldet)

"Bedingt", das heisst im Klartext, keine Strafe!

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