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KI-Training mit Nutzerdaten: Facebook-Konzern abgemahnt

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Deutschland,

Wer öffentliche Beiträge bei Facebook und Co. verfasst, muss damit rechnen, dass sie zum Softwaretraining genutzt werden. Verbraucherschützer gehen dagegen vor.

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Meta will seine KI-Software Meta AI durch Nutzerdaten aus Instagram und Facebook trainieren. Verbraucherschützer wollen dagegen vorgehen. (Symbolbild) - dpa

Das vom Facebook-Konzern Meta geplante Training seiner KI-Software Meta AI durch Nutzerdaten aus Instagram und Facebook stösst auf Kritik von Verbraucherschützern. Das Vorgehen verstosse gegen europäisches Datenschutzrecht. Dies teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) mit.

Man habe Meta daher abgemahnt. Laut Meta plant die VZ NRW, eine einstweilige Verfügung gegen das KI-Training von Meta zu beantragen. Solch eine Unterlassungsverfügung bedrohe deutsche KI-Innovation, Wirtschaftswachstum und den EU-Binnenmarkt, teilte Meta in einer Stellungnahme mit.

«Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben», hiess es.

KI soll mit Beiträgen von erwachsenen Usern trainiert werden

Meta hatte Mitte April angekündigt, seine KI «bald» mit öffentlich zugänglichen Beiträgen erwachsener Nutzer sowie mit Interaktionen von Nutzern mit Meta AI zu trainieren. Laut Verbraucherzentrale hatte Meta die Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook über das Vorhaben per InApp-Mitteilung oder E-Mail informiert.

Man habe Zweifel an der Rechtmässigkeit des Vorgehens und Meta deshalb abgemahnt. Dies teilte die Verbraucherzentrale mit.

Sollte Meta der Aufforderung nicht freiwillig nachkommen, werden man weitere rechtliche Schritte prüfen, erklärte die Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christine Steffen. «Es ist Eile geboten, denn alle Daten, die einmal in die KI eingeflossen sind, können nur schwer wieder zurückgeholt werden.»

VZ NRW: Vorgehen entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen

Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale Verweis auf ein «berechtigtes Interesse» reiche nicht aus. Nutzer müssten nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden.

«Ausserdem ist nicht auszuschliessen, dass auch besonders sensible Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden», so Steffen. «Dann reicht ein sogenanntes Opt-out – so wie es Meta anbietet – nicht aus, sondern Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.»

Meta: Verfügung wäre «grosser Rückschlag für Verbraucher»

Eine mögliche Unterlassungsverfügung wäre laut Meta ein «grosser Rückschlag für deutsche Verbraucher*innen, die sich lokal relevante KI-Technologie wünschen und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen wollen, die lokale Nuancen verstehen».

Laut Verbraucherzentrale können Verbraucherinnen und Verbraucher der Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke vor dem 27. Mai widersprechen. Eine Anleitung dazu biete man auf der VZ NRW-Homepage an. «Der Widerspruch muss nicht begründet werden, erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse», hiess es weiter.

Kommentare

User #1264 (nicht angemeldet)

Warum? Hat ja jeder Nutzer freiwillig seine Rechte an den Konzern abgegeben, als er sich dort registriert hatte! Stand so in den AGB's. Die sollte man halt lesen anstatt nur an Däumchen hoch zu denken. Dort stand ganz klar, dass man sämtliche Rechte an allem was man da reinstellt an den Konzern abtritt! Jammert jetzt nicht über eure eigene Dummheit hier im Netz! Wie oft musste ich hören" Ich habe ja nichts zu verbergen" nur weil ich mich weigerte einen Facebookaccount zu eröffnen?!! Nun habt ihr den Grund , den ihr mir nie glauben wolltet!

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