Bundeswehr und Impfung: Ausschuss will Duldungspflicht

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Deutschland,

Der Streit um eine Vorschrift für Corona-Impfungen in der Bundeswehr ist praktisch entschieden. Ein Schlichtergremium empfiehlt die Duldungspflicht - wie bei anderen Impfungen.

deutsche Bundeswehr
Soldaten der deutschen Bundeswehr. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Bundeswehrsoldaten soll der Schutz gegen das Coronavirus in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufgenommen werden.

Eine entsprechende Empfehlung hat ein Schlichtungsausschuss am Montag nach stundenlangen Verhandlungen gegeben, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Verteidigungsministerium erfuhr. Die Runde aus je drei Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien traf damit eine Vorentscheidung in einem monatelangen Streit.

Für die Aufnahme in das sogenannte Basisimpfschema für Männer und Frauen in den Streitkräften ist nun noch eine Entscheidung der militärischen oder politischen Führung des Ministeriums nötig. Fertige Pläne, Impfungen gegen das Coronavirus für die mehr als 180.000 Männer und Frauen in den Streitkräften duldungspflichtig zu machen, waren wegen des Widerstands der Personalvertreter zunächst verzögert worden.

In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemassnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Soldaten, die diese verweigern, drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die Bundeswehr verweist auf das Soldatengesetz und die Einsatzbereitschaft der Truppe.

«Der Soldat muss ärztliche Massnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen», heisst es im Soldatengesetz, Paragraf 17a. Und: «Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Massnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Massnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.»

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Und gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche.

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