Zukünftige Elektrizitätsversorgung der Gemeinde

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Gürbetal,

Der Dorfteil Niederwichtrach wird auch nach der Gemeindefusion über ein durch die Gemeinde finanziertes und betriebenes Verteilnetz versorgt.

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Aktuell werden durch die Elektrizitätsversorgung Wichtrach (EVW) knapp 700 Kunden versorgt. Der Absatz an elektrischer Energie belief sich im Jahr 2017 auf ca. 6 200 000 Kilowattstunden, was inklusive aller Abgaben zu einem Umsatz von ca. CHF 1 200 000.— führte.

Nach der teilweisen Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes und der Inkraftsetzung von neuen rechtlichen Grundlagen im Jahr 2008 hat sich für die Verteilnetzbetreiber bereits sehr viel verändert. Der zusätzliche Aufwand für die Erfüllung der Vorgaben war beträchtlich. Die Entwicklung des Umfeldes, die massiv erhöhten technischen Anforderungen und die zusätzlichen Auflagen haben zu einem extremen Margendruck geführt.

Die stark schwankenden Einspeisungen von Solarstrom und die laufende Inbetriebnahme von neuen, privaten Produktionsanlagen führen einerseits zu reduzierten Absatzmöglichkeiten und andererseits bei Überschüssen zu einer ansteigenden Strommenge, die ins öffentliche Netz eingespiesen wird.

Die neuen Vorgaben, die sich aus der beschlossenen Energiestrategie 2050 ergeben, stellen die kleinen Verteilnetzbetreiber vor unüberwindbare Herausforderungen. Ohne das Eingehen von teuren Kooperationen oder der Auslagerung von wichtigen Prozessen können die Vorgaben nicht erfüllt werden.

Die Elektrizitätsversorgung Wichtrach ist nicht mehr in der Lage die aktuellen Anforderungen und die teilweise bereits bekannten neuen Herausforderungen zu erfüllen. Auch ist der notwendige Transfer vom Energielieferanten und Verteilnetzbetreiber zum Dienstleistungsunternehmen für die EVW aufgrund der fehlenden Möglichkeiten ausgeschlossen.

Im Zusammenhang mit der strategischen Aufgabenüberprüfung hat sich der Gemeinderat mit der Zukunft des Verteilnetzes der EVW befasst. Dies auch unter dem Aspekt, dass es sich beim Betrieb eines Verteilnetzes für Elektrizität um keine gesetzliche Gemeindeaufgabe handelt.

Entscheid zur Veräusserung

Nach eingehender Prüfung der Zukunftsperspektiven wurde entschieden, das gemeindeeigene Verteilnetz zu veräussern. Andere Kooperationsmodelle wurden nach deren Prüfung verworfen. Der Veräusserungsentscheid steht in keinem Zusammenhang mit der finanziellen Situation der Gemeinde.

Aufgrund der bestehenden Geschäftsbeziehungen zur BKW und den Infra Werken Münsingen und nach verschiedenen Sondierungsgesprächen wurden die beiden, uns gut bekannten, Verteilnetzbetreiber zur Offertstellung eingeladen.

Als Folge des bedeutend höheren Angebotes und der seit Jahrzehnten wahrgenommenen Versorgung des Dorfteils Oberwichtrach ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass das Verteilnetz der ehemaligen Gemeinde Niederwichtrach für einen Betrag von

CHF 2 300 000.— an die BKW Energie AG veräussert werden soll.

Die Umsetzung des Verkaufs ist auf Ende 2018 vorgesehen. Der Verkaufserlös und der Gegenwert der vorhandenen Reserven gehen an die Einwohnergemeinde Wichtrach. Mit dem ausserordentlichen Ertrag können der Bilanzüberschuss (Eigenkapital) gestärkt oder zusätzliche Abschreibungen getätigt werden. Im Weiteren kann die Rückzahlung von langfristigen Schulden forciert werden.

Bevor die Veräusserung überhaupt vollzogen werden kann, sind die betroffenen Anlagen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu überführen. Dies erfolgt durch eine Entwidmung der Vermögenswerte. Auch muss das betroffene Versorgungsreglement durch die Stimmberechtigten aufgehoben werden.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das vorliegende Angebot attraktiv ist. Aufgrund der Marktperspektiven, inklusive der vollständigen Marktöffnung und dem stetig abnehmenden Lieferpotential für elektrische Energie, kann aus heutiger Sicht für die Zukunft kein finanziell besseres Angebot erwartet werden.

Der Gemeinderat ersucht die Stimmberechtigten, der Entwidmung und dem Verkauf des Verteilnetzes, bestehend aus den in der Vorlage aufgeführten Komponenten, zuzustimmen.

In Ergänzung zur Kurzfassung erfolgt auf den nachfolgenden Seiten eine vertiefte Umschreibung des komplexen Geschäftes. Damit kann auch den rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben vollumfänglich Rechnung getragen werden.

-Mitteilung der Gemeinde Wichtrach (vas)

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