Gestaltungsplan "Werkanlage Richi"
Der Gemeinderat Geroldswil hat keine Einwendungen zum Gestaltungsplan "Werkanlage Richi" erhoben.

Der kantonale Gestaltungsplan "Werkanlage Richi" wurde am 7. Dezember 2001 festgesetzt und anschliessend zweimal revidiert. Weil sich seither die technischen Anforderungen an Bauabfallanlagen und die Technik der Kiesaufbereitung geändert haben, werden bestimmte Anlagen nicht mehr gebraucht und neue Anlagen müssen erstellt werden. Für diese geänderten Bedürfnisse muss eine Rechtsgrundlage geschaffen und der kantonale Gestaltungsplan "Werkanlage Richi" erneut revidiert werden. Zusammen mit der Revision des Gestaltungsplans wird zudem in einem separaten Verfahren der Gewässerraum des durch den Gestaltungsplanperimeter fliessenden Länggenbach festgesetzt.
Die Baudirektion Kanton Zürich hat das Verfahren für den kantonalen Gestaltungsplan "Werkanlage Richi" und die Gewässerraumfestlegung Länggenbach eingeleitet. Nach § 7 Abs. 1 PBG werden nachgeordnete Planungsträger bei der Aufstellung von Nutzungsplänen rechtzeitig angehört.
Da sich der Gestaltungsplan nicht auf die Interessen von Geroldswil auswirkt, hat der Gemeinderat keine Einwendungen erhoben.