Kamera im Cockpit: Was Ihr Neuwagen über Sie wissen darf
Seit Juli blickt eine Kamera in jeden EU-Neuwagen: Für Brüssel ein Lebensretter gegen Müdigkeit, für Kritiker der Weg zur Überwachung.

3.5 Sekunden: Länger dürfen Sie bei über 50 km/h nicht von der Strasse wegschauen, sonst warnt Ihr Neuwagen. So will es die EU. Doch wer schaut hier eigentlich wem zu?
Grundlage ist die EU-Verordnung 2019/2144, die sogenannte General Safety Regulation. Sie führt seit Juli 2022 stufenweise Assistenzsysteme ein, zuerst für neue Typen, dann für alle Neuwagen.
Seit Juli 2024 sind unter anderem Tempowarner, Notbremsassistent, Müdigkeitswarner und Unfalldatenspeicher Pflicht. Seit dem 7. Juli 2026 brauchen alle neuen Personenwagen und Lieferwagen zusätzlich einen Ablenkungswarner.
So arbeiten die Helfer
Zudem muss der Notbremsassistent nun Fussgänger und Velofahrende erkennen. Die EU-Kommission rechnet bis 2038 mit über 25'000 verhinderten Todesfällen und mindestens 140'000 vermiedenen Schwerverletzten.
Der Tempowarner ISA erkennt Tempolimits per Kamera oder über Kartendaten und warnt optisch und akustisch. Er lässt sich abschalten, ist aber nach jedem Motorstart wieder aktiv.
Der Notfall-Spurhalteassistent lenkt zurück, wenn das Auto die Spur verlässt, und lässt sich übersteuern. Der Unfalldatenspeicher zeichnet Daten rund um einen Aufprall auf, etwa Tempo und Bremsung.
Was die Kamera speichern darf
Der Ablenkungswarner nutzt meist eine Infrarotkamera, die Kopfhaltung und Blickrichtung auswertet. Er muss ab 20 km/h automatisch aktiv sein und warnt bei zu langem Blick weg von der Strasse.
Der Datenschutz ist im Regelwerk ausdrücklich geregelt. Das System darf keine biometrischen Daten nutzen und niemanden identifizieren.
Gespeichert werden darf nur, was für die Funktion nötig ist, und zwar in einem geschlossenen System. Kritiker bemängeln, dass keine unabhängige Kontrolle vorgeschrieben ist, die das überprüft.
Wie gross ist die Gefahr?
Dass Hersteller Daten sammeln, ist zudem nicht neu. Laut einer ZDF-Recherche speicherte Tesla Aufnahmen von Aussenkameras auf Servern in den USA.
Die Gefahr durch Ablenkung ist real. Laut BFU sterben in der Schweiz jedes Jahr rund 60 Menschen wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung, rund 1’100 werden schwer verletzt. Bei 31 Prozent aller schweren Unfälle sind sie Haupt- oder Mitursache.
Die Assistenten selbst haben aber Schwächen. In einer britischen Studie lag die Schildererkennung teils bei jedem vierten Schild daneben. Der ADAC hält die Zuverlässigkeit der Tempowarner derzeit nicht für überzeugend.
Pflicht-Assistenten im Überblick
- Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation)
- Seit 07/2024 (alle EU-Neuwagen): Tempowarner (ISA), Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner, Unfalldatenspeicher, Rückfahrassistent, Notbremslicht
- Seit 07/2026 (alle EU-Neuwagen): Ablenkungswarner (ADDW), Notbremsassistent mit Fussgänger- und Velo-Erkennung, grösserer Kopfaufprallschutz
- Ablenkungswarner: Infrarotkamera, aktiv ab 20 km/h, Warnung über 50 km/h nach 3.5 s; keine biometrischen Daten
- Ablenkung in der Schweiz: rund 60 Tote und 1’100 Schwerverletzte pro Jahr (BFU)







