Nach dem Verlust des ersten Weltcup-Sieges von Stefan Luitz verhandelt der Internationale Sportgerichtshof CAS am Montag über die Berufung des Skirennfahrers.
Kämpft immer noch um die Anerkennung seines Sieges in Beaver Creek: Stefan Luitz. Foto: Michael Kappeler
Kämpft immer noch um die Anerkennung seines Sieges in Beaver Creek: Stefan Luitz. Foto: Michael Kappeler - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Luitz, dessen Saison nach einer Knieverletzung und einer Operation an der Schulter bereits beendet ist, hatte bei seinem Sieg in Beaver Creek Anfang Dezember in einem Aufenthaltsbereich an der Rennstrecke Sauerstoff durch eine Maske eingeatmet und damit gegen das Reglement des Skiweltverbandes verstossen.

Das sagte Luitz' Anwältin Anne Jakob der Deutschen Presse-Agentur. Eine Entscheidung noch an diesem Tag sei nicht zu erwarten. Allerdings soll das Urteil nach dem Willen aller Beteiligten noch vor dem letzten Riesenslalom der Saison am 16. März in Andorra fallen.

Luitz, dessen Saison nach einer Knieverletzung und einer Operation an der Schulter bereits beendet ist, hatte bei seinem Sieg in Beaver Creek Anfang Dezember in einem Aufenthaltsbereich an der Rennstrecke Sauerstoff durch eine Maske eingeatmet und damit gegen das Reglement des Skiweltverbandes verstossen. Die FIS disqualifizierte Luitz deswegen nachträglich wegen eines Regelverstosses und folgte damit einer Formulierung im Anti-Doping-Reglement.

Luitz wehrt sich gegen die Strafe und begründet dies unter anderem damit, dass Sauerstoffzufuhr von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA explizit erlaubt ist und es damit einen Widerspruch zwischen FIS- und WADA-Richtlinien gibt. Der Verstoss gegen die FIS-Regeln sei ihm auch deshalb nicht bewusst gewesen.

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