Entlastung für Roger Federer: Laut der Lauterkeitskommission habe der Schweizer Tennis-Star keine Schleichwerbung auf Instagram betrieben.
Roger Federer
Roger Federer im Einsatz am Masters von Shanghai. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Roger Federer wurde vorgeworfen, auf Instagram Schleichwerbung betrieben zu haben.
  • Die Lauterkeitskommission hat den Schweizer Tennis-Star nun freigesprochen.
  • Seine Post auf Instagram müssen nicht gekennzeichnet werden.

Im Juni lief der Konsumentenschutz Sturm gegen Schweizer Influencer. Unter anderem Roger Federer und Xenia Tchoumi wurde Schleichwerbung unterstellt.

Der Grund: Noch ist in der Schweiz nicht geregelt, wie Influencer Werbung auf Instagram oder Facebook kennzeichnen müssen. Im Ausland müssen Promis Influencer-Werbung schon länger klar deklarieren.

Lauterkeitskommission schützt Roger Federer

Der konkrete Vorwurf gegen den Maestro: Sein Instagram-Video vom 6. Mai. Dort bindet er sich ein Uniqlo-Bandana um den Kopf. Doch der Beitrag ist nicht als sponsored content gekennzeichnet.

Die Lauterkeitskommission hat jetzt offenbar entschieden: Roger und Xenia müssen ihre Posts nicht speziell kennzeichnen. Für ihre Follower sei es klar, dass es sich um kommerzielle Kommunikation handelt.

Roger Federer
Roger Federer zieht im Werbespot eine Bandana von Uniqlo an. - Keystone

Dieses Urteil stösst dem Konsumentenschutz sauer auf. In einer Medienmitteilung von heute Freitag fordert die Organisation eine genaue Erklärung – und nachvollziehbare Regeln.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Roger FedererInstagramXenia TchoumiFacebookPromisFreispruch