Der Deutsche Leichtathletikverband darf EU-Bürger nicht ohne weiteres von den deutschen Meisterschaften der Senioren ausschliessen.
Der EuGH hat gegen eine Regelung des Deutschen Leichtathletikverbands entschieden. Foto: Thomas Frey
Der EuGH hat gegen eine Regelung des Deutschen Leichtathletikverbands entschieden. Foto: Thomas Frey - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mann hatte seit 2012 in der Kategorie Senioren an den deutschen Meisterschaften im Amateursport teilgenommen.

Dies entschied der Europäische Gerichtshof auf die Klage eines seit Jahren in Deutschland lebenden Italieners und seines Berliner Sportvereins Topfit.

Der Mann hatte seit 2012 in der Kategorie Senioren an den deutschen Meisterschaften im Amateursport teilgenommen. Im März 2017 wurde er jedoch von der Teilnahme mit Wertung ausgeschlossen, weil der DLV seine Regeln geändert hatte und das Startrecht für EU-Bürger entfiel.

Der Leichtathletikverband begründete dies damit, dass deutscher Meister nur ein Athlet mit deutscher Staatsangehörigkeit werden solle, der dann auch bei internationalen Meisterschaften für Deutschland starten dürfe. Der Italiener klagte vor dem Amtsgericht Darmstadt, das den EuGH um Rat bat.

Die Luxemburger Richter entschieden nun, eine Regelung wie beim DLV sei unzulässig, es sei denn, sie sei durch objektive Erwägungen gerechtfertigt und beachte den Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Rechtssache C-22/18). An den vom DLV vorgebrachten Gründen äusserten sie Zweifel.

In der Kategorie der Senioren wähle der DLV die Teilnehmer an internationalen Meisterschaften nämlich nicht selbst aus. Vielmehr könnten sich DLV-Athleten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit für solche Meisterschaften anmelden. Die EU-Richter verwiesen den Fall zurück an das Amtsgericht, das nun mögliche andere Gründe für die DLV-Regelung nach den Vorgaben des EuGH erneut abklopfen soll.

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