WM 2026: Jetzt erklärt der SFV den Stand bei Breel Embolo
Breel Embolo durfte nicht mit der Schweizer Nati in die USA fliegen. Der Stürmer habe nun einen Visumsantrag gestellt, erklärt der SFV.

Das Wichtigste in Kürze
- Embolos ESTA-Genehmigung wurde kurz vor dem Abflug in die USA auf «in Abklärung» gesetzt.
- Der SFV teilt mit: Der Visumsantrag wurde gestellt, er wird prioritär behandelt.
Breel Embolo (29) verpasste den Teamflug der Schweizer Nati in die USA. Am Dienstagnachmittag hob die Mannschaft vom Flughafen Zürich ab – ohne ihren Stürmer.
Noch am Morgen war seine elektronische Reisegenehmigung (Esta) bewilligt gewesen – kurz vor dem Abflug nicht mehr.

Embolos Teamkollegen nehmen dessen verschobene Reise mit Humor. Manuel Akanji zeichnet den Stürmer gar als Strichmännchen ins Flugzeug. Für Embolo selber ist die Verspätung deutlich unangenehmer.
«Antrag wird mit Priorität behandelt»
Jetzt gibt es ein Update vom SFV: «Breel Embolo war heute Vormittag auf der US-Botschaft in Bern und musste dort einen Visumsantrag stellen. Die Botschaft hat uns mitgeteilt, dass der Antrag mit Priorität behandelt wird.»
Nun warte der Stürmer auf die Genehmigung, damit er schnellstmöglich nach San Diego reisen könne.

Der Verband erklärt den Ablauf folgendermassen: «Gestern Nachmittag informierte die US-Botschaft in Bern Breel darüber, dass sie die Gerichtsdokumente zu einem abgeschlossenen und seit diesem Frühjahr rechtskräftigen Urteil im Zusammenhang mit einer ausgesprochenen Drohung aus dem Jahr 2018 benötigt.»
Der SFV weiter: «Konkret ging es bei den Abklärungen auf der Botschaft um die Frage, ob physische Gewalt zur Anwendung gekommen war. Dies war nicht der Fall.»
Um diese Frage geht es bei Embolos ESTA
SFV-Medienchef Adrian Arnold sagt am Pressetermin: «Es geht um die Frage: ‹Wurden Sie jemals verhaftet oder wegen einer Straftat verurteilt, die zu erheblichen Sachschäden oder zu schwerem Schaden an einer anderen Person oder einer staatlichen Behörde geführt hat?›. Diese hat Embolo mit nein beantwortet.»

Für den Verband ist klar: «Der Fragebogen hätte nicht nochmals neu ausgefüllt werden müssen. Weil diese Frage aus juristischer Sicht nach wie vor mit nein beantwortet werden kann.»
Arnold weiter: «Ich möchte keine Prognosen mehr machen. Wir stehen im Austausch mit den Behörden, die uns positive Signale weitergeben. Am Ende entscheiden aber die US-Behörden – und von denen haben wir noch keine Bestätigung erhalten.»
















