Fussballer Breel Embolo wehrt sich in Basel gegen Schuldspruch
Am Freitag spielt die Schweiz gegen den Kosovo. Zuvor muss Nati-Spieler Breel Embolo heute wegen eines Disputs aus dem Jahr 2018 vors Appellationsgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Nati-Stürmer Breel Embolo muss am Mittwoch vor dem Basler Appellationsgericht antreten.
- Es geht dann um Drohungen, die er im Mai 2018 ausgesprochen haben soll.
- Embolo wurde dafür vor zwei Jahren verurteilt, akzeptierte den Schuldspruch aber nicht.
Der Nationalspieler Breel Embolo muss sich heute Mittwoch vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt verantworten. Er hat den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen mehrfacher Drohung angefochten. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung im Ausgang vor rund sieben Jahren.
Im Mai 2018 soll der damals 21-jährige Embolo in Basel zwei Männer bedroht haben. Das Strafgericht verurteilte den Fussballer im Juni 2023 deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Bei der Strafzumessung orientierte sich das Gericht an Angaben zum Jahreseinkommen des Profisportlers beim AS Monaco. Embolo meldete damals sogleich Berufung an.
Embolo wurde wütend, weil er ausgelacht wurde
Beim besagten Vorfall war der Basler Fussballer zusammen mit einem guten Freund in den frühen Morgenstunden in der Ausgehmeile Steinenvorstadt unterwegs. Dabei trafen die beiden auf eine Gruppe von jungen Frauen und Männer. Eine der Frauen erkannte den Fussballer und wollte ein Fanfoto mit ihm, worauf Embolo einwilligte.
Gemäss Zeugenaussagen bot er deren Kollegin auch ein Foto an, was diese aber ablehnte. Einer der Männer aus der Gruppe habe darüber gelacht, was den Sportler in Rage gebracht habe.
Embolo soll den beiden Männern der Gruppe Sätze wie «Ich mach dich platt» und «Dich lass ich auch verprügeln, du Hurensohn» zugerufen haben. Der Kollege des Fussballers wurde gar handgreiflich und brach einem der Männer das Nasenbein. Er kassierte ebenfalls vor zwei Jahren eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten.
Embolo-Verteidiger: Drohung nicht im strafrechtlichen Sinne
Die erste Instanz kam damals zum Schluss, Embolo habe den Streit vom Zaun gerissen. Dies sei aus einem «nichtigen Anlass» und aufgrund eines «verletzten Stolzes» geschehen, erklärte die Gerichtspräsidentin damals. Die Aggression sei von ihm ausgegangen, wobei er sich nicht die Hände schmutzig habe machen wollen und sein Kumpel zugeschlagen habe.
Embolos Verteidiger räumte damals ein, das Verhalten seines Mandanten sei zwar bedrohlich gewesen. Er bestritt aber, dass er eine Drohung im strafrechtlichen Sinn ausgesprochen habe.

Die Gerichtsverhandlung am Appellationsgericht ist auf einen Tag angesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Prozess findet zwei Tage vor dem ersten WM-Qualifikationsspiel des Schweizer Nationalteams statt. Embolo wird mit seinen Teamkollegen am Freitag im Basler St. Jakob-Park gegen Kosovo antreten. Für den 28-Jährigen steht zudem ein Clubwechsel an. Er zieht von Monaco weiter zum Ligakonkurrenten Rennes und hat für vier Jahre unterschrieben, wie sein künftiger Club am Montag mitteilte.