Drees zum 1:0 beim VFL: TV-Überprüfung wäre richtig

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Deutschland,

In der Debatte um den ausgebliebenen Videobeweis im Bundesligaspiel VfL Wolfsburg gegen Borussia Mönchengladbach (2:1) beim umstrittenen 1:0 hat der DFB den Kritikern zum Teil recht gegeben.

Jochen Drees ist Projektleiter für den Bereich Video-Assistent beim Deutschen Fussball-Bund. Foto: Arne Dedert/dpa
Jochen Drees ist Projektleiter für den Bereich Video-Assistent beim Deutschen Fussball-Bund. Foto: Arne Dedert/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • «Dementsprechend wäre die Empfehlung eines On-Field-Reviews an den Schiedsrichter richtig gewesen, so dass dieser nochmals eine eigene Einschätzung und Bewertung hätte vornehmen können», erklärte er.

«Nach unserer fachlichen Analyse der Szene wäre die Sichtbehinderung des Gladbacher Torwarts nach den vorliegenden TV-Bildern eher zu bejahen», sagte Jochen Drees, Projektleiter für den Bereich Video-Assistent beim Deutschen Fussball-Bund, im auf «dfb.de» veröffentlichten Interview.

«Dementsprechend wäre die Empfehlung eines On-Field-Reviews an den Schiedsrichter richtig gewesen, so dass dieser nochmals eine eigene Einschätzung und Bewertung hätte vornehmen können», erklärte er.

Die Wolfsburger waren am Sonntag durch Xaver Schlager (13. Minute) in Führung gegangen. Obwohl die Fernsehbilder auf Abseits hindeuteten, wurde der Videobeweis nicht bemüht. Das Tor war anerkannt worden, obwohl Schlagers Mitspieler Joao Victor im Sichtfeld des Gladbacher Torwarts Sommer und dabei wohl knapp im Abseits stand.

Die Szene mit dem Tor sei laut Drees vom Video-Assistenten-Team überprüft und auch die mögliche Abseitsstellung von Joao Victor mit der Frage einer Sichtbehinderung von Sommer bewertet worden. Da der Video-Assistent Zweifel an der Sichtbehinderung des Keepers hatte und die Anerkennung des Tores durch das Schiedsrichter-Team bestätigte, sei der Einsatz der kalibrierten Linien zur Bestimmung der genauen Position des VfL-Spielers nicht notwendig gewesen. «Diese wären nur dann zum Einsatz gekommen, wenn die einleitende Frage der Sichtbehinderung vom Video-Assistenten bejaht worden wäre», so Drees.

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