Ex-Fussballprofi Christoph Metzelder (40) gibt zu, kinderpornografisches Material weitergeleitet zu haben. Laut dem Urteil muss er aber nicht ins Gefängnis.
Christoph Metzelder
Christoph Metzelder, ehemaliger Fussball-Nationalspieler, sitzt in einem Saal des Amtsgerichts auf der Anklagebank. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Düsseldorf stand Christoph Metzelder vor Gericht.
  • Dem Ex-Fussballprofi werden Vergehen im Zusammenhang mit Kinderpornografie vorgeworfen.
  • Metzelder wird zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der deutsche Fussball-Vizeweltmeister Christoph Metzelder hat vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein Teilgeständnis abgelegt. Der 40-Jährige räumt die Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien ein. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Ex-Profi-Fussballer zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Den Besitz von nahezu 300 Dateien wie angeklagt, gestand er nicht. «Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen», sagt Metzelder.

Metzelder-Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Gericht betont, dass der frühere Fussball-Nationalspieler bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig gilt. Die Staatsanwaltschaft muss in dem Prozess vermutlich ohne die Hauptbelastungszeugin auskommen müssen.

Unklar ist auch, ob Metzelders Handy als Beweismittel verwertet werden kann. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat für den Fall bis zum 10. Mai jedenfalls drei Verhandlungstage angesetzt.

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