Hans Jucker (†65) war verurteilter Sexual-Straftäter
SRF-Kommentator Hans Jucker (†65) stirbt 2011 kurz nach seiner Pensionierung. Jetzt wird bekannt: Er war ein verurteilter Sexual-Straftäter.

Das Wichtigste in Kürze
- 1971 wird Hans Jucker (†65) wegen sexuellen Handlungen mit Jugendlichen verurteilt.
- Trotzdem macht er später bei SRF als «Kult-Kommentator» Karriere.
- Ein Opfer bricht nun in einem Buch sein Schweigen.
Jahrzehntelang hat Hans Jucker (†65) die Sport-Berichterstattung auf SRF geprägt: Seine markante Stimme gehörte vor allem bei Rad- und Skirennen zum Alltag für Sport-Fans. Ein Zusammenschnitt seiner lustigsten Versprecher machte ihn im Netz auch für eine jüngere Generation zur Kultfigur.
Kurz nach seiner Pensionierung im Jahr 2011 verstirbt Jucker. 15 Jahre danach kommen schwere Anschuldigungen ans Tageslicht.
Beim «Tagesanzeiger» erklärt der 71-Jährige Willi Fegbie: Hans Jucker habe ihn Anfang der 70er-Jahre schwer missbraucht. Fegbie war damals 15 Jahre alt.
Hans Jucker wird 1971 verurteilt
Belegt werden die Vorwürfe mit einem Gerichtsurteil: Im Mai 1971 wird Hans Jucker vom Bezirksgericht Affoltern wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen verurteilt: Acht Monate Gefängnis bedingt lautet das Urteil der Richter.
Konkret handelt es sich bei den Opfern um vier Jungen unter 20 Jahren. Und einen Jungen unter dem Schutzalter von 16 Jahren. Zwanzig einzelne Vorfälle zwischen 1969 und 1971 werden Jucker zur Last gelegt.

Jucker nahm die Jugendlichen in seinem Auto mit. Er fuhr mit ihnen entweder in abgelegene Waldstücke oder lud sie in seine Wohnung ein. Die Jugendlichen mussten ihn mit der Hand befriedigen, in mehreren Fällen auch oral.
Jucker habe vor Gericht alle zwanzig Fälle zugegeben. Wie der «Tagesanzeiger» schreibt, habe er diese aber «halb so schlimm» gefunden.
Es sei «kein grosser Schaden entstanden», die «Burschen sind ohnehin schon schon moralisch angeschlagen», so Juckers Begründung. Wegen diesen Bemerkungen wird das Urteil gar verschärft.
Opfer Willi Fegbie wird in diesem Jahr seine Biografie herausgeben. Darin beschreibt der heute 71-Jährige, wie die Vorfälle damals zustande kamen.
Übergriffe auch nach dem Sport
Zur fraglichen Zeit lebt der damals 15-jährige Fegbie zusammen mit rund hundert anderen Jungen im «Landerziehungsheim Albisbrunn». Eine Einrichtung für schwererziehbare Jugendliche oder solchen, die aus schwierigen Familienverhältnissen stammen.
Dort arbeitet Hans Juckers Vater als Koch und bewohnt eine Angestelltenwohnung zusammen mit seiner Frau. Wie Fegbie berichtet, besucht Jucker (damals Mitte zwanzig) die beiden regelmässig und spielt mit den Jugendlichen Fussball.

Eines Tages habe ihn Jucker nach dem Sport beim Duschen sexuell bedrängt. Er habe versucht, ihn zu penetrieren. Fegbie redet aber mit niemandem darüber: «Wenn man etwas gesagt hat, hat man immer eins auf den Löffel gekriegt», erklärt er.
SRF nimmt Jucker-Videos vom Netz
Nach dem Urteil muss Hans Jucker sein Amt als Gemeindeschreiber in Aeugst am Albis abgeben. Zudem darf er sich gemäss Gerichtsurteil für zwei Jahre nicht mehr in ein öffentliches Amt wählen lassen. Seiner späteren Karriere beim SRF hat das aber nicht geschadet.
Opfer Willi Fegbie sagt: «Er konnte Karriere bei SRF machen und wird in bester Erinnerung behalten. Und wir leiden ein Leben lang wegen seiner Taten.» Besonders die vielen Würdigungen für den «Kult-Kommentator» seien für den heute 71-Jährigen nur schwer zu ertragen, wie er erklärt.

Zumal Jucker danach nicht nur bei SRF Karriere macht: Er wird Ehrenmitglied und Ehrenpräsident beim FC Affoltern und ist jahrelang FDP-Gemeinderat.
Recherchen des «Tagesanzeigers» zeigen: Viele Menschen in Juckers Umfeld wissen von seiner Verurteilung – betonen aber seine positiven Seiten. Er habe sich stets für das Dorf engagiert, sei ein umgänglicher Mensch gewesen.
Ein schwacher Trost für die Opfer: SRF reagiert auf den Bericht (siehe Stellungnahme unten im Kasten) und entfernt die Highlightclips von Hans Jucker von seinen Kanälen.
Fall Hans Jucker
Das sagt SRF
SRF nimmt Stellung zur Berichterstattung über die Verurteilung des ehemaligen und 2011 verstorbenen SRF-Sportreporters Hans Jucker wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Das Urteil stammt aus dem Jahr 1971, die Handlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit bei SRF.
SRF verurteilt jegliche Form sexueller Gewalt sowie Verletzungen der persönlichen Integrität und distanziert sich in aller Form von den gerichtlich dokumentierten Straftaten. Das Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Angehörigen. SRF, als Medienunternehmen mit öffentlichem Auftrag und Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion, nimmt diese Ereignisse sehr ernst und analysiert den damaligen Umgang von SRF als Arbeitgeberin in diesem Fall sorgfältig.
Es wird eine externe Aufarbeitung gestartet. SRF wird allfällige Erkenntnisse aus dem vorliegenden Fall nutzen, um die heute bestehenden Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls weiter zu stärken.
Der ehemalige und mittlerweile verstorbene SRF-Sportjournalist Hans Jucker wurde im Jahr 1971 wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Hans Jucker war von 1965 bis 2011 bei SRF tätig und verstarb kurz nach seiner Pensionierung im Jahr 2011.
SRF hat vor einigen Wochen Kenntnis von der Verurteilung erhalten und analysiert die vorliegenden Informationen sowie den damaligen Umgang von SRF als Arbeitgeberin mit dem Fall im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig.
Aufgrund des grossen zeitlichen Abstands und der vorliegenden Informationen wird sich SRF die nötige Zeit für eine sorgfältige Aufarbeitung nehmen. Vor diesem Hintergrund wird eine externe Aufarbeitung des damaligen Umgangs von SRF als Arbeitgeberin mit dem Fall Jucker gestartet.
SRF wird allfällige Erkenntnisse aus dem vorliegenden Fall nutzen, um die heute bestehenden Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls weiter zu stärken.
Roger Elsener, Direktor SRF: «SRF verurteilt jede Form von sexueller Gewalt sowie Verletzungen der persönlichen Integrität. Die Berichte über die damalige Verurteilung sowie die bekannt gewordenen Straftaten erschüttern uns und machen uns tief betroffen. Wir bedauern das Leid, das den Opfern zugefügt wurde. Unser Mitgefühl gilt ihnen und den Angehörigen.»
SRF distanziert sich in aller Form und mit aller Deutlichkeit von den gerichtlich dokumentierten Straftaten des mittlerweile verstorbenen ehemaligen Mitarbeiters. Diese Handlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit bei SRF und in absolutem Widerspruch zu den Unternehmenswerten von SRF. SRF bekennt sich strikt zu einer Nulltoleranz-Politik gegenüber sexueller Gewalt sowie Verletzungen der persönlichen Integrität eines jeden Menschen.
Hans Jucker wurde für Straftaten ausserhalb seiner Arbeitstätigkeit bei SRF verurteilt. Für den Schutz der Mitarbeitenden hat SRF, wie auch die gesamte SRG, in den vergangenen Jahren diverse Massnahmen umgesetzt, darunter die Verabschiedung der Charta der Zusammenarbeit sowie ein nationales Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität. Hierzu finden regelmässig Schulungen für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden statt.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen interne Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, darunter interne und externe Vertrauenspersonen sowie eine Whistleblowing-Plattform für anonyme Meldungen. Die Mitarbeitenden können über diese Angebote auch Sachverhalte melden, die keinen direkten Bezug zu ihrer Arbeitstätigkeit haben.
Vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Verurteilung und der aktuellen Berichterstattung verzichtet SRF künftig auf die Publikation von Videoclips, die Hans Jucker als Kommentator in den Mittelpunkt stellen. Bereits publizierte Clips wurden zudem von den eigenen Plattformen sowie von den SRF-Kanälen auf Drittplattformen entfernt.
Als Teil der dokumentierten Programm- und Zeitgeschichte von SRF bleiben entsprechende Archivbeiträge weiterhin zugänglich. Dazu gehören etwa journalistische Berichte von Hans Jucker wie Zusammenfassungen von Sportereignissen oder kommentierte Wettkämpfe.












