Anhörung des Sportausschusses zum Anti-Doping-Gesetz

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Deutschland,

Die Kronzeugenregelung für das Anti-Doping-Gesetz steht weiter zur Diskussion. Nun will der Sportausschuss des Bundestags erneut Experten dazu anhören.

Der Sportausschuss des Bundestages tagt zum Anti-Doping-Gesetz. Foto: Gregor Fischer/dpa
Der Sportausschuss des Bundestages tagt zum Anti-Doping-Gesetz. Foto: Gregor Fischer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Sportausschuss des Bundestages hat für Mittwoch (14.00 Uhr) zu einer öffentlichen Anhörung zu möglichen Änderungen und Ergänzungen im Anti-Doping-Gesetz eingeladen.

Insbesondere geht es um die Einführung einer gesonderten Kronzeugenregelung.

Experten der Nationalen Anti-Doping-Agentur, des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Vereins Athleten Deutschland und der Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping werden ihre Einschätzungen geben. Das Anti-Doping-Gesetz ist im Dezember 2015 in Kraft getreten.

Der DOSB hat in einer Stellungnahme zur Anhörung das zunächst von ihm kritisierte Gesetz als «in grossen Teilen weiterhin positiv» bewertet. Eine Kronzeugenregelung würde der DOSB «sehr begrüssen», hiess es in der Stellungnahme. Die derzeit bestehende «rechtliche Schieflage», das sich zwar die «Hinterleute dieses Instrumentes» bedienen könnten, aber Sportler nicht, hält der DOSB für nicht gerechtfertigt.

Für die NADA ist das Gesetz «ein grosser Erfolg für die Anti-Doping-Arbeit in Deutschland», erklärte die Bonner Agentur. Eine Kronzeugenregelung müsse aber auch eine Überprüfung des Strafmasses für Athleten und Hintermänner nach sich ziehen, sonst hätte sie nur eine «reine Symbolfunktion». Zudem plädiert die NADA für die Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping. Bisher gibt es nur drei in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Auch der Verein Athleten Deutschland setzt sich für eine gesetzliche Kronzeugenregelung als «Anreiz für überführte Dopingsünder, Angaben über Hintermänner und andere dopende Sportler zu machen», ein.

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