Stadt Zürich

Zürcher Kantonsrat will Pflegeheimbetten an den Bedarf koppeln

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Künftig soll ein Pflegeheim nicht mehr allein mit einer Betriebsbewilligung auf die kantonale Pflegeheimliste kommen. Entscheidend sollen stattdessen der Bedarf sowie vorgegebene Qualitätskriterien sein.

Die Zürcher Pflegeheimbetten sollen an den Bedarf gekoppelt werden. (Symbolbild)
Die Zürcher Pflegeheimbetten sollen an den Bedarf gekoppelt werden. (Symbolbild) - KEYSTONE/GORAN BASIC

Die Änderung des Pflegegesetzes war am Montag in erster Lesung im Kantonsrat unbestritten. Ziel der gesetzlichen Anpassung ist es, die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Pflegeheimbetten-Planung zu schaffen.

Mit dieser Gesetzesänderung wird der Kanton die Vorgabe des Bundes umsetzen. Er wird dadurch seine Kompetenzen bei der Pflegeheimbetten-Planung ausbauen. Die Gemeinden sollen aber für die pflegerische Versorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zuständig bleiben.

Da die Gemeinden dadurch bei der spezialisierten Pflege Kompetenzen an den Kanton abtreten, forderte eine links-grüne Minderheit der vorberatenden Kommission aus GLP, AL, Grünen und Teilen der SP eine finanzielle Entlastung. Dieser Antrag scheiterte mit 76 zu 96 Stimmen.

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Kommentare

User #1062 (nicht angemeldet)

Die Linken haben ausgeträumt. Die sollen froh sein, wenn sie selber mal pflegebedürftig werden, in einem anständigen Pflegebett gepflegt zu werden. Es ist überfällig, dass in Altenheime und Pflegeeirichungen 4 bis 5 verschiedene Pflegebetten haben. SZ Zion in Dübendorf hat rechtzeitige gehandelt. Der Arbeitsauwand ist massiv gesunken und können sich mehr für die Bewohnenden kümmern. Oberpfleger FMH

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