Zürcher Kantonsrat macht Weg frei für digitale Gerichtsverfahren
Zürcher Gerichte sollen Verfahren künftig digital abwickeln. Der Kantonsrat hat sich am Montag dafür ausgesprochen. Dagegen war die SVP: Sie wollte damit ihre kritische Haltung zur bundesrechtlichen Entwicklung markieren.

Jacqueline Hofer (SVP, Dübendorf) sagte, ihre Fraktion sei sich bewusst, dass es bei der Vorlage kaum politischen Gestaltungsspielraum gebe. «Die Vorlage ist kein politischer Entscheid mit Gestaltungsspielraum, sondern ein reiner Nachvollzug des Bundesrechts.» Umso wichtiger sei es für die SVP/EDU-Fraktion, zu markieren, dass sie die bundesrechtliche Entwicklung kritisch beurteile.
Die Risiken für die zentrale Plattform seien erheblich, die Kosten beträchtlich und der Nutzen unklar, sagte Hofer. Die elektronische Kommunikation bedeute zudem eine hohe Abhängigkeit und schaffe zusätzliche Angriffsfläche.
Die Fraktion lehnte einen «verordneten Zwang für berufsmässige Parteivertreter» ab, er sei ein «weiterer Schritt in Richtung Zentralisierung» und stellte einen Nichteintretensantrag. Damit scheiterte sie jedoch mit 129 zu 45 Stimmen.
«Keinen Spielarum»
«Spielraum haben wir tatsächlich keinen «, betonte Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP). Das Parlament in Bern habe sich für diesen Weg grossmehrheitlich entschieden, deshalb gälten die Rahmenbedingungen auch im Kanton Zürich.
Von einem Digitalisierungszwang zu sprechen, sei deshalb nicht angebracht, sagte Leandra Columberg (SP, Dübendorf). «Es ist nicht ratsam, aus diesem fahrenden Zug auszusteigen», sagte Andrea Gisler (GLP, Gossau), die ihre Partei als «Partei der Digitalisierung» bezeichnete. David Garcia Nuñez (AL, Zürich) störte sich daran, dass die SVP ihre Ablehnung als symbolisch verstanden wissen wollte.
Ab 2027 in Kraft
Die Zivil- und Strafverfahren sollen mit einer neuen Plattform, über die Verfahrenshandlungen elektronisch vorgenommen werden können, weitgehend digitalisiert werden. Dazu wurde ein Bundesgesetz erlassen, das voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Da die Gerichtsorganisation in der Zuständigkeit der Kantone liegt, sind Anpassungen des kantonalen Rechts notwendig. Diese betreffen die Zustellung, die Aufbewahrung von Akten sowie die Unterzeichnung von Urteilen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission unterstützte die Vorlage, wie deren Präsident Daniel Wäfler (SVP, Gossau) sagte.
Die Schlussabstimmung über die Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess findet in der zweiten Lesung in einigen Wochen statt.










