Zuger Prozess wegen strittigem Grundstückhandel wird fortgesetzt
Das Zuger Strafgericht beurteilt einen strittigen Grundstückhandel in Oberägeri weiterhin als Kollegialbehörde. Es sei nicht nötig, den Fall an den Einzelrichter abzutreten.

Dies hat die Gerichtspräsidentin am Mittwoch nach der Mittagspause erklärt. Zuvor war die Frage aufgetaucht, ob das Dreiergremium wegen der tiefen beantragten Strafen zuständig sei.
Am Vormittag hatte die Staatsanwaltschaft Strafen von maximal zwei Jahren beantragt. Im Kanton Zug hat der Einzelrichter eine Spruchkompetenz von bis zu zwei Jahren.
Die grundsätzliche Zuständigkeit des Kollegialgerichts sei gegeben, sagte die Richterin. Es dürfe auch Strafen von weniger als zwei Jahren sprechen.






