Franken

    Vier Millionen Franken für weitere Provenienzforschung in Basel

    Keystone-SDA Regional
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    Basel,

    Die Basler Regierung beantragt beim Grossen Rat vier Millionen Franken für die Weiterführung der Provenienzforschung in den kantonalen Museen. Die Rahmenausgabenbewilligung soll für die Jahre 2027 bis 2030 in derselben Höhe wie bisher erneuert werden.

    Die kantonalen Museen sollen auch in den kommenden vier Jahren je 1 Million Franken pro Jahr für die Erforschung der Herkunft ihrer Bestände erhalten - dies beantragt die Basler Regie...
    Die kantonalen Museen sollen auch in den kommenden vier Jahren je 1 Million Franken pro Jahr für die Erforschung der Herkunft ihrer Bestände erhalten - dies beantragt die Basler Regie... - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

    Die systematische Herkunftsprüfung der Sammlungsbestände sei eine rechtlich gestützte Kernaufgabe der kantonalen Museen, heisst es im Regierungsbulletin vom Dienstag. Basel-Stadt solle weiterhin seiner Verantwortung für das kulturelle Erbe nachkommen. «Potenzielle Reputationsschäden durch einen intransparenten Umgang mit belasteten Objekten» sollen so vermieden werden.

    Bei dieser Forschungsarbeit geht es darum, Objekte und Sammlungen «mit problematischem historischem Hintergrund» ganzheitlich zu erfassen, zu recherchieren und zu dokumentieren. Im Bedarfsfall soll der Kanton nach «gerechten und fairen Lösungen» gemäss der Washingtoner Erklärung suchen.

    Die für einzelne Projekte vom Bundesamt für Kultur und Drittmittelgebern sowie durch den Globalkredit bezahlten Arbeitskräfte reichen für diese notwendige Aufgabe nicht aus, wie die Regierung weiter schreibt.

    Rückgaben und Entschädigungen in den letzten Jahren

    Das Kunstmuseum, das Naturhistorische Museum, das Antikenmuseum und das Museum der Kulturen haben in den letzten vier Jahren mit kantonaler Unterstützung die Herkunft ihrer Objekte erforscht und problematische Fälle transparent gemacht. Dabei führten die Museen in bestimmten Fällen Rückgaben durch, etwa nach Sri Lanka und Australien, und einigten sich in Fällen von Fluchtkunst mit den Nachfahren auf Entschädigungen.

    Der Grosse Rat muss über die Fortführung dieser Unterstützung in derselben Grössenordnung entscheiden. Das Parlament sprach vor drei Jahren für 2023 bis 2026 einen Betrag von jährlich rund 1 Million für die Provenienzforschung. Damit war der Grosse Rat grosszügiger als die Regierung – er vervierfachte den ursprünglichen beantragten Betrag von 250'000 Franken.

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    Kommentare

    User #3960 (nicht angemeldet)

    Aber für die AHV wollen sie kein Geld haben!

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