Verwaltungsgericht muss sich mit Basishilfe für Ausländer befassen
Das Stadtzürcher Parlament zieht den Entscheid des Regierungsrats weiter. Das Verwaltungsgericht prüft, ob das Projekt «wirtschaftliche Basishilfe» rechtens ist.

Das Stadtzürcher Parlament zieht den Entscheid des Regierungsrats weiter. Nun soll das Verwaltungsgericht klären, ob das Stadtzürcher Projekt «wirtschaftliche Basishilfe» für Sans-Papiers rechtens ist.
Nur knapp, nämlich mit 62 zu 58 Stimmen, hat der Gemeinderat am Mittwoch die Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss überwiesen.
Laut dessen Beschluss haben Gemeinden nämlich nicht das Recht, Ausländerinnen und Ausländer ohne gültigen Aufenthaltsstatus aufgrund von eigenen Beschlüssen mit Geld zu unterstützen. Personen ohne Aufenthaltsstatus hätten ausschliesslich Anspruch auf Nothilfe, die in der Regel als Sachleistungen abgegeben werde. Wer diese bekomme, entscheide der Kanton.
Kritik an Überbrückungshilfen
Der Ansicht des Regierungsrats folgte auch Roger Meier (FDP). Er ist der Meinung: «Die Ablehnung des Projekts durch den Bezirks- und den Regierungsrat zeigt, dass die Überbrückungshilfe kantonale Zuständigkeiten verletzt.» Es sei daher nicht schwierig zu erraten, wie die dritte Instanz, das Verwaltungsgericht entscheide. Eine Beschwerde verursache nur unnötige Kosten. Es sei daher ratsam den Entscheid des Regierungsrat zu akzeptieren.
Darauf pochte auch die SVP. «Sans-Papiers sind illegal hier», sagte Samuel Balsiger und forderte: «Die Leute müssen das Land verlassen und wir müssen Ordnung schaffen, dann haben wir auch keine Probleme mit Sans-Papiers.»
Unterstützung für Basishilfe
Patricia Petermann Loewe von der SP sieht das anders: «Wir müssen auch den Sans-Papiers ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.» Die Überbrückungshilfe sei konform mit übergeordnetem Recht. Schliesslich handele es sich um eine zeitlich befristete Auszahlung von Geldern. Auch Marcel Tobler von der SP ist der Meinung, dass sich um diese umstrittene Frage nun das Gericht kümmern soll.
Das Parlament hofft, dass damit doch noch die Basishilfe als dreijähriges Pilotprojekt eingeführt wird. Gleichzeitig soll eine «Überbrückungshilfe starten». Der Gemeinderat sieht für die beiden Projekte 5,4 Millionen Franken vor.