Klimaschutzbeurteilung neu Pflicht bei städtischen Vorlagen
Die Stadt Zürich führt bei allen klimarelevanten Vorlagen eine Klimaschutzbeurteilung ein. Damit schafft sie Transparenz und stärkt ihre Klimaziele.

Der Stadtrat hat ein Reglement erlassen, das bei allen klimarelevanten städtischen Vorhaben eine Klimaschutzbeurteilung vorschreibt, berichtet die Stadt Zürich. Damit trägt der Stadtrat zur Umsetzung der Klimaschutzziele bei und beantragt dem Gemeinderat, zwei entsprechende Motionen als erfüllt abzuschreiben.
Künftig müssen alle städtischen Anträge darlegen, welche direkten oder indirekten Treibhausgasemissionen sie verursachen oder vermindern, und mit welchen Massnahmen sie zur Zielerreichung beitragen. Die neue Klimaschutzbeurteilung ergänzt die finanzielle Folgenabschätzung und schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage für Stadtrat, Gemeinderat und Stimmberechtigte.
Die Beurteilung erfolgt anhand vorliegender Daten, beispielsweise aus Studien oder qualitativ anhand strukturierter Prüffragen. Der Aufwand bleibt gering: In der Regel genügt eine Einschätzung der wichtigsten klimarelevanten Aktivitäten eines Vorhabens.
Grundlage für nachhaltiges Handeln geschaffen
Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich stellt bis Ende 2025 ein einheitliches Instrument dafür bereit. «Wir machen auf pragmatische Weise sichtbar, wie städtische Entscheide das Klima beeinflussen und schaffen so eine verlässliche Grundlage für nachhaltiges Handeln», sagt Stadtrat Andreas Hauri, Gesundheits- und Umweltvorsteher.
Mit diesem Entscheid stärkt der Stadtrat die Umsetzung der Klimaschutzziele, die die Zürcher Stimmbevölkerung im Mai 2022 beschlossen hat.