Der Urner Landrat diskutiert über Änderungen im Steuergesetz, um unbegrenzte Abzüge zu begrenzen.
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Urner Landrat will Fehlanreize im Steuergesetz aufheben. - keystone
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Der Urner Landrat hat am Mittwoch die Diskussion über Änderungen im kantonalen Steuergesetz aufgenommen. Die Regierung will unter anderem unbegrenzte Steuerabzüge, die zu Fehlanreizen führen, aus der Welt schaffen.

Zu diesen gehört unter anderem der Kinderdrittbetreuungsabzug, wie aus der Landratssession hervorging. Mit einem Höchstbetrag von maximal 25'000 Franken pro Kind soll verhindert werden, dass Lebenshaltungskosten oder Luxusabgaben künftig nicht mehr geltend gemacht werden können.

Beispielsweise wenn Eltern ihre Kinder aus «Prestigegründen» in Privatschulen oder Internaten betreuen lassen.

Fahrkosten: Maximaler Abzug bei 13'000 Franken

Ebenfalls sollen für die Fahrkosten vom Wohn- zum Arbeitsort nur noch maximal 13'000 Franken abgezogen werden können. Dies einerseits wegen der vermehrten Verlagerung zum Homeoffice, andererseits zur Reduzierung des Treibhausgasausstosses.

Regierungsrat Urs Janett (FDP) bezeichnete die Obergrenze von 13'000 Franken als «grosszügige Lösung» im Vergleich zu anderen Kantonen.

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