Ungleiche Standards von Sicherheitsfirmen im Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen soll privates Sicherheitspersonal in sensiblen Bereichen wie Asylzentren zusätzlich überprüft werden.

Wachmann, Kontrollgang
Privates Sicherheitspersonal soll sensible Bereiche wie Asylzentren zusätzlich überprüfen. (Symbolbild) - Pixabay

Für Einsätze in heiklen Bereichen wie Asylzentren soll privates Sicherheitspersonal im Kanton St. Gallen zusätzlich auf seine Eignung hin überprüft werden. Dies wird in einem Vorstoss aus dem Kantonsrat gefordert, weil schweizweit einheitliche Standards fehlen.

Bereits seit 2005 gibt es im Kanton St. Gallen eine Bewilligungspflicht für private Sicherheitsfirmen. Die Verordnung geht auf einen Vorstoss des damaligen SP-Kantonsrats Fredy Fässler zurück.

Nach wie vor fehlen aber Regelungen, die für die ganze Schweiz gelten. 2017 scheiterte ein geplantes Konkordat an der Uneinigkeit der Kantone.

Schweizerische Uneinigkeit und ihre Folgen

Das Problem dabei: Für die Firmen genügt die Bewilligung in einem einzigen Kanton, damit sie in der ganzen Schweiz Aufträge annehmen können.

Die Folge sei, dass «unseriöse Firmen» sich in Kantonen mit möglichst tiefen Anforderungen akkreditieren liessen, erklärte die St.Galler Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss von SP-Kantonsrat Florian Kobler.

Florian Kobler
Florian Kobler (SP). - Keystone

Konkret verlangt der Kanton St.Gallen von privaten Anbietern für das gesamte Sicherheitspersonal eine Kopie eines amtlichen Identitätsausweises sowie einen Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Strenge Regelungen im Kanton St. Gallen

Verantwortliche und das Sicherheitspersonal müssen zudem «nach Vorleben und Ausbildung» Gewähr für eine einwandfreie Aufgabenerfüllung bieten. Ein weiteres Kriterium sind ausreichende Rechtskenntnisse.

Mit dieser Verordnung verfüge der Kanton im interkantonalen Vergleich «über eine eher strenge Regelung der privaten Sicherheitsbranche», so die Regierung.

Privates Sicherheitspersonal wird im Asylzentrum Thurhof oder im Ausreise- und Nothilfezentrum in Vilters eingesetzt. Weitere Aufträge gibt es für die Bewachung von Baustellen oder für die Verkehrssicherung.

Kritik an Dumpingpreisen und unterschiedlichen Voraussetzungen

2024 zahlte der Kanton 1,4 Millionen Franken an private Sicherheitsfirmen. 96 Prozent dieser Summe ging an die Securitas AG sowie an die VüCH AG.

In seinem Vorstoss kritisierte der SP-Parlamentarier die «Dumpingpreise in der Branche» sowie die unterschiedlichen Voraussetzungen für Bewilligungen. Er wollte von der Regierung wissen, ob es deswegen «eine spezielle Überprüfung der Eignung» gebe, etwa wenn privates Sicherheitspersonal in Asylzentren eingesetzt wird.

Bei längerfristigen Engagements wie im Asylbereich müssten sich die Anbieter explizit zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie eines allfällig anwendbaren Gesamtarbeitsvertrags verpflichten, antwortete die Regierung.

Regulierung der privaten Sicherheitsunternehmen

Die Einhaltung werde durch eine schriftliche Vereinbarung sichergestellt. Sicherheitsfirmen, die in Polizeigefängnissen eingesetzt werden, dürften «nur zertifizierte Mitarbeitende» entsenden.

Das bedeutet, dass das Personal eine spezifische Ausbildung absolviert haben muss. Diese Voraussetzung werde von der Kantonspolizei überprüft. Die Security-Angestellten müssten zudem eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben.

Grundsätzlich hält die Regierung fest, dass sie offen für eine bundesrechtliche Regulierung der privaten Sicherheitsunternehmen wäre. Im Bundesparlament gebe es eine Motion mit dieser Stossrichtung.

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