Umkleidezeit bald Arbeitszeit? Zürich schafft rechtliche Grundlagen

    Florian Stuber
    Florian Stuber

    Zürich,

    Soll Umkleidezeit auch als Arbeitszeit gelten? Die Stadt Zürich schafft nun dafür die rechtlichen Grundlagen.

    pfleger arbeitszeit
    Muss sich ein Pfleger am Einsatzort umziehen, könnte das bald auch als Arbeitszeit gelten. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Zürcher Stadtrat findet, Umkleidezeit soll auch als Arbeitszeit gelten.
    • Er hat nun einen entsprechenden Artikel in die Vernehmlassung geschickt.

    Wer sich nicht zu Hause für die Arbeit umziehen kann, soll die Umkleidezeit auch als Arbeitszeit abrechnen können. Das findet zumindest der Zürcher Stadtrat.

    Er hat nun einen Artikel für alle städtischen Dienstabteilungen ins Personalrecht aufgenommen. Der Entwurf geht nun die Vernehmlassung, wie die «NZZ» schreibt.

    Im neuen Gesetzesartikel heisst es: «Kleiden sich Angestellte am Arbeitsort um, weil es die Anstellungsinstanz insbesondere aus betrieblichen Gründen oder zum Schutz der Persönlichkeit angeordnet hat, gilt dies als Arbeitszeit.»

    Zudem kann eine Zeitpauschale festgelegt werden, diese kann aber unterschiedlich lang sein: Beispielsweise muss die Pauschale angepasst werden, wenn der Weg von der Garderobe zum Einsatzort länger ist.

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