Zürcher Regierung: Umziehen gehört zur Arbeitszeit

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    Zürich,

    Die Gewerkschaft VPOD fordert, dass in Spitälern die Zeit fürs Umziehen als Arbeitszeit gilt.

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    Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

    Diese Meinung teilt der Zürcher Regierungsrat. Auch die für die Arbeit nötigen Hygienemassnahmen sollten zur Arbeitszeit gehören, findet er.

    Jeden Tag verbringen Spitalangestellte einige Minuten in der Garderobe, weil sie sich umziehen müssen. Als Arbeitszeit gilt diese Umziehzeit jedoch in den meisten Spitälern nicht. Die Schicht beginnt erst, wenn die Angestellten in Spitalkleidern auf ihrer Station sind.

    Die Gewerkschaft VPOD hat ausgerechnet, was diese unbezahlten Garderoben-Minuten aufs Jahr gerechnet ausmachen: zwei Wochen. Der VPOD richtet seine Kritik vor allem gegen das Universitätsspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur. Im Dezember 2018 drohte die Gewerkschaft gar mit einer Lohnklage, sofern diese Spitäler nicht einlenken würden.

    Mehrkosten von 20 Millionen pro Jahr

    Ein Einlenken gab es bis jetzt nicht. Der Zürcher Regierungsrat steht aber grundsätzlich auf der Seite der Gewerkschaft, wie aus einer am Donnerstag publizierten Antwort auf eine Anfrage von SP, Grünen und EVP hervorgeht.

    Aus Sicht der Regierung sei es naheliegend, dass das vom Arbeitgeber vorgeschriebene Umziehen grundsätzlich als Arbeitszeit gilt. Zudem sollten seiner Meinung nach auch alle nötigen Sicherheits- oder Hygienemassnahmen zur Arbeitszeit gerechnet werden. Im Fall der Spitäler soll also auch das Desinfizieren zur Arbeitszeit gehören.

    Die beiden Spitäler sollten am besten zusammen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) prüfen, ob und in welchem Umfang die Umkleidezeit vergütet werden könne. Unklar ist gemäss Regierung aber vor allem, wie allfällige Mehrkosten kompensiert werden könnten. Infrage kämen eine Abwälzung der Mehrkosten auf die Spitaltarife - oder aber Einsparungen beim Personal.

    Das Zürcher Unispital hat ausgerechnet, was es die bezahlte Umziehzeit kosten würde. Bei den vom VPOD errechneten zwei Wochen pro Person und Jahr würde das Mehrkosten von 20 Millionen Franken bedeuten.

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