Tourismusgemeinden fordern Kantone zu Objektsteuer-Einführung auf
Die Tourismusgemeinden im Berggebiet verlangen nach der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung eine neue Steuermassnahme.

Die Tourismusgemeinden im Berggebiet fordern nach dem Ja zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung die Kantone auf, die Einführung einer Objektsteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften umzusetzen. Die Gemeinden befürchten ansonsten hohe Steuerausfälle.
Nur so könne zumindest ein Teil der Steuerausfälle kompensiert werden, der insbesondere die Tourismusgemeinden im Berggebiet stark treffe, teilte die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen- und präsidenten von Ferienorten im Berggebiet am Donnerstag mit.
Aus Sicht der Konferenz muss die Möglichkeit zur Einführung einer Objektsteuer zwingend genutzt werden. Sie hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Kantone gewandt.
Einnahmeausfälle treffen einzelne Gemeinden hart
Im Kanton Graubünden schätzt die Konferenz die Einnahmeausfälle für die Gemeinden auf rund 30 Millionen Franken, im Kanton Wallis auf rund 22 Millionen Franken. Für die einzelnen Gemeinden seien diese Steuerausfälle substanziell. Besonders betroffen seien Tourismusgemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen.
Die Konferenz empfiehlt den Kantonen, die Ausgestaltung der Objektsteuer abzusprechen. Es müsse vermieden werden, dass durch eine unterschiedliche Ausgestaltung der Objektsteuer ein «Steuertourismus» einsetzen würde, bei dem die Zweitwohnungsbesitzer ihren Zweitwohnsitz in den günstigsten Kanton verlagern.
Es sei zudem wichtig, dass die Abschaffung des Eigenmietwertes nicht in Kraft gesetzt werde, bevor die Kantone und Gemeinden die Objektsteuer eingeführt haben.






