Thurgau sagt Ja zu höheren Finanzkompetenzen für Regierung
Die Thurgauer Stimmbevölkerung hat sich am Sonntag für höhere Finanzkompetenzen für das Kantonsparlament und den Regierungsrat ausgesprochen.

Diese können fortan über doppelt so hohe Ausgaben wie bis anhin eigenständig entscheiden. Dafür ist eine Verfassungsänderung notwendig.
Für die Verfassungsänderung mit den neuen Finanzkompetenzen waren 50'615 Ja-Stimmen (57,0 Prozent) eingelegt worden. 38'098 Stimmberechtigte (43,0 Prozent) entschieden sich für ein Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei 52,5 Prozent.
Die Verfassungsänderung tritt bereits am Montag in Kraft. Neu unterstehen Beschlüsse über einmalige Ausgaben des Grossen Rates ab sechs Millionen Franken einer obligatorischen Volksabstimmung. Gleiches gilt für neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 1,2 Millionen Franken.
Die Regierung kann auf einmal bis zu 200'000 oder jährlich wiederkehrend 40'000 Franken in eigener Kompetenz ausgeben. Die Finanzkompetenzen des Regierungsrates und des Parlamentes verdoppeln sich damit.
Auch bei den fakultativen Volksabstimmungen über vom Grossen Rat beschlossene Ausgaben gibt es Änderungen. Bis anhin konnten 2000 Stimmberechtigte innert drei Monaten über eine einmalige Ausgabe ab einer Million respektive über eine neue, jährlich wiederkehrende Ausgabe ab 200'000 Franken eine Abstimmung verlangen. Neu gelten zwei Millionen beziehungsweise 400'000 Franken als Grenze.










