Tessiner Verwaltungsgericht lehnt Beschwerde von Grossrätin ab

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Das Tessiner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Grossrätin Tamara Merlo abgewiesen. Merlo forderte eine Neuauszählung des Resultats der Abstimmung von 2017 über eine Verfassungsänderung zum besseren juristischen Schutz von Tieren.

Im Tessin ist ein Weiden-Gelbkehlchen gesichtet worden. Die Vogelart lebt in Nordamerika und überwintert für gewöhnlich auf den Azoren.
Im Tessin ist ein Weiden-Gelbkehlchen gesichtet worden. Die Vogelart lebt in Nordamerika und überwintert für gewöhnlich auf den Azoren. - sda - Dolores De Maria

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beschwerde sei aufgrund des äusserst knappen Resultats eingereicht worden, teilte die Tessiner Regierung am Dienstag mit.

Bei der Abstimmung vom 12. Februar 2017 hatten sich 47'993 Personen gegen und 47'958 für die Verfassungsänderung «Per una maggiore protezione giuridica degli animali» ausgesprochen. Merlo forderte auch eine Überprüfung der 198 für ungültig erklärten Stimmzettel.

Das Tessiner Verwaltungsgericht wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Zähl- und Auszählverfahren korrekt durchgeführt worden seien.

Die Beschwerde der Politikerin der Liste «Più Donne», die 2017 noch für die Grünen im Tessiner Grossen Rat sass, war zuvor bereits vom Parlament abgewiesen worden. Die Beschwerde kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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