Stipendien werden im Kanton Freiburg leichter zugänglich
Das Freiburger Parlament hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Zugang zu Stipendien erleichtert – unter anderem durch höhere Berechnungspauschalen.

Das Freiburger Kantonsparlament hat am Dienstag eine Änderung des Gesetzes über Stipendien und Studiendarlehen verabschiedet. Die Revision beinhaltet unter anderem eine Erhöhung der Berechnungspauschalen, was den Zugang zu Stipendien erleichtern soll.
Die Revision wurde mit 81 zu 19 Stimmen angenommen. Sie geht auf einen Vorstoss der Parlamentsmitglieder Marie Levrat (SP) und Savio Michellod (FDP) vom Mai 2024 zurück.
Neben den Unterhalts- und Wohnkostenpauschalen, die zur Berechnung der Stipendien herangezogen werden, sollen auch die eigentlichen Stipendienbeträge erhöht werden. Damit will das Parlament den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen.
Mehr als nur finanzielle Anpassungen
Im Rahmen der Revision erhalten zudem auch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einem Ausweis F sowie ukrainische Staatsangehörige mit Schutzstatus S die Berechtigung für Stipendien und Studiendarlehen. Die SVP wehrte sich erfolglos gegen die Erweiterung.
Weiter wird Informationsaustausch zwischen dem Amt für Ausbildungsbeiträge und den kantonalen sowie kommunalen Behörden erleichtert. Ausserdem sollen Konkubinatspaare punkto Stipendien künftig gleich behandelt werden wie verheiratete Personen.