Kaufrausch: Senslerin missbraucht die Namen ihrer Familienmitglieder

Marie Augustin
Marie Augustin

Sensebezirk,

Eine Frau aus dem Freiburger Sensebezirk nutzte die persönlichen Daten ihrer Schwester und ihres Schwagers, um Online-Konten zu erstellen und Waren einzukaufen.

Identitätsbetrug Online-Shopping Bestellungen verurteilt
Eine Senslerin nutzte die Identitäten ihrer Familienmitglieder, um online einzukaufen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Senslerin hat sich des mehrfachen Identitätsmissbrauchs schuldig gemacht.
  • Für diverse Bestellungen in Online-Shops nutzte sie die Daten ihrer Familienmitglieder.
  • Die Frau war bereits wegen gewerbsmässigen Betrugs vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte eine Senslerin wegen des mehrfachen Identitätsmissbrauchs: Die 60-jährige Frau aus dem Kanton Freiburg hatte Daten ihrer Familienmitglieder für Online-Einkäufe verwendet.

So erstellte sie zwischen dem 15. Juni und 16. Juli 2024 mehrere Kundenkonten im Namen ihrer Schwester, berichten die «Freiburger Nachrichten».

Mit diesen schloss sie unter anderem Abonnemente ab und bestellte Waren im Wert von über 7200 Franken.

Eine Einwilligung der Schwester, ihre Identität und Kontaktdaten zu nutzen, lag nicht vor.

Online-Shopping Waren bestellt Identitätsdiebstahl
Im Namen ihres Schwagers und ihrer Schwester bestellte die Frau Waren im Wert von tausenden Franken. (Symbolbild) - depositphotos

Gleiches wiederholte sie mit den persönlichen Daten ihres Schwagers: In seinem Namen bestellte sie Waren für rund 4000 Franken.

Trotz Probezeit-Vergehen keine Haftstrafe

Während der Taten befand sich die Senslerin gerade in einer dreijährigen Probezeit. Im vergangenen Jahr war sie wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem halben Jahr verurteilt worden.

Wurden deine Daten schon einmal betrugsmässig missbraucht?

Die Staatsanwaltschaft sah laut den «Freiburger Nachrichten» jedoch davon ab, die Freiheitsstrafe im neuen Prozess zu vollstrecken. Sie verurteilte die 60-Jährige allerdings zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken.

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