Abstimmung

Stadtzürcher Parteien erzwingen Abstimmung über Laubbläserverbot

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

FDP, SVP, Mitte und EVP der Stadt Zürich haben das Parlamentsreferendum gegen das vom Gemeinderat beschlossene Laubbläser-Verbot eingereicht.

Kampf gegen das Herbstlaub: Laubbläser sind praktische Helfer - aber nur, wenn sie sachgemäss und sicher bedient werden.
Zürcher Parteien wehren sich gegen das Laubbläser-Verbot und erheben ein Parlamentsreferendum. - Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn

FDP, SVP, Mitte und EVP der Stadt Zürich haben das Parlamentsreferendum gegen das von der Mehrheit des Gemeinderates beschlossene Verbot zur Verwendung von Laubbläsern ergriffen. Somit wird die Stadtzürcher Bevölkerung über die entsprechende Teilrevision der Allgemeinen Polizeiverordnung abstimmen.

Die vorgesehene Teilrevision zum mehrheitlichen Verbot von Laubbläsern und -saugern sei «Ausdruck einer Verbotskultur», teilten die vier Parteien in einer gemeinsamen Mitteilung am Mittwochabend mit.

Sie sei nicht nur gewerbefeindlich, sondern führe auch zu mehr Bürokratie und deutlich höherem Arbeitsaufwand. Zudem sei sie auch unsinnig, weil beispielsweise Strassenreinigungsmaschinen weiterhin erlaubt seien, aber viel kleinere Laubbläser oder -sauger nicht, hiess es weiter.

Kritik an ungleicher Behandlung

Die Fraktionen der FDP, SVP und Die Mitte/EVP ergriffen deshalb mit den notwendigen 42 Stimmen im Gemeinderat das Parlamentsreferendum.

Das Parlament hatte in der Sitzung vom Mittwoch definitiv beschlossen, dass in der Stadt Zürich nur noch elektrisch betriebene Laubbläser genutzt werden dürfen. Ausserhalb der Monate Oktober bis Dezember sollte es zudem nur in Ausnahmefällen möglich sein, Laubbläser einzusetzen.

Kommentare

User #6321 (nicht angemeldet)

Wenn man die Recourcen von Erzgewinnung, Verhüttungen, Fabrikation, Energieverbrauch, Transport, Distribution usw. überlegt, ist solches Tun Weltenschliss.

User #2357 (nicht angemeldet)

Schade lässt sich nicht Kantonal darüber abstimmen. Diese lärmige Beschäftigung die oft nur zum aufschreiben von mehr verrechenbaren Arbeitsstunden dient muss weg.

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