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    Stadt Luzern setzt Airbnb-Regulierung ab 2025 um

    Keystone-SDA Regional
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    Luzern,

    Die Stadt Luzern setzt neue Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen um. Das Vermieten von Ferienwohnungen wird ab dem 1. Januar 2025 eingeschränkt.

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    Stadt Luzern setzt Airbnb-Regulierung ab 2025 um. (Archivbild) - sda

    Das Vermieten von Ferienwohnungen wird in der Stadt Luzern ab dem 1. Januar 2025 eingeschränkt. Der Stadtrat hat das Reglement über die Kurzzeitvermietung auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.

    Das Reglement setzt die Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» um, welche die Stimmberechtigten 2023 angenommen haben. Die Referendumsfrist sei ungenutzt verstrichen, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.

    Gerichtliche Anfechtung und Inkrafttreten des Reglements

    Das Reglement wurde indes gerichtlich angefochten. Das Verfahren ist beim Kantonsgericht hängig. Da eine Reglementsprüfung auf das Inkrafttreten keinen Einfluss habe, werde das Reglement wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten, teilte der Stadtrat mit.

    Damit dürfen Wohnungen ab dem nächsten Jahr nur noch während maximal 90 Nächten kurzzeitig an Gäste vermietet werden. Dabei geht es um Ferienwohnungen, die nach 2010 durch Umwandlung einer Wohnung entstanden sind.

    Ausnahmen und administrative Änderungen

    Umgenutzte Büros fallen nicht unter das neue Regelwerk, auch nicht Ferienwohnungen, die schon vor 2010 existierten. Entscheidend sei laut Stadtrat dabei jedoch immer: kein Wohnraum darf verdrängt oder vernichtet werden.

    Für diejenigen, die Räume kurzzeitig an Gäste vermieten wollen, wird der administrative Aufwand grösser. Die Anbieterinnen und Anbieter müssten sich bei der Stadt melden und würden eine Identifikationsnummer erhalten, die in den Inseraten angegeben werden müsse.

    Nicht unter das Reglement fallen diejenigen, die ihre selbst bewohnte Wohnung kurzzeitig vermieten. Auch Personalwohnungen und Angebote sozialer Einrichtungen sind nicht betroffen, genauso wenig Angebote in der Tourismus- und Landwirtschaftszone.

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    Kommentare

    User #1213 (nicht angemeldet)

    In der Stadt Luzern fürchten nun offenbar "Linke", dass die neuen Airbnb-Regeln die Folgen des sog. "Übertourismus" nicht dämpfen können. Diese Regeln wurden aber nur erkämpft, um die Wohnungen für die Dauermieter zu erhalten. Der sog. "Übertourismus" besteht aus Tagestouristen. Bei diesen müssen andere Regelungen greifen.

    User #5654 (nicht angemeldet)

    Ein Ausschluss ist Sache der Partei. Aussenstehende müssen da nicht mitdiskutieren.

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