St. Galler Regierung will keine weiteren Vogelarten schützen
Türkentaube, Kolkrabe, Eichelhäher oder Elster stehen im Kanton St. Gallen auf einer Liste mit jagdbaren Vögeln. Die Aufzählung müsse überarbeitet werden, wird in einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat verlangt. Die Regierung lehnt dies ab.

Rabenkrähen, «die in Schwärmen auf schadengefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen auftreten», dürfen im Kanton St. Gallen das ganze Jahr über gejagt werden. Das Beispiel stammt von einer Liste, auf der aufgeführt wird, welche Vogelarten wann gejagt werden können. Keine Schonzeit gibt es etwa auch für «Haustauben verwildert».
Für einige Vögel beginnt die Jagdzeit jeweils am 1. August und endet am 15. Februar. Das gilt für Ringeltaube, Türkentaube, Kolkrabe, Nebelkrähe, Rabenkrähe, Saatkrähe, Elster und Eichelhäher. Erst ab September startet die Jagdzeit mit jeweils unterschiedlicher Dauer für Haubentaucher, Fasan oder Kormoran.
Im letzten Jahr wurden laut kantonaler Jagdstatistik unter anderem 662 Rabenkrähen, 568 Stockenten, 211 Strassentauben oder 173 Kormorane geschossen. Einige andere Arten werden nur wenig gejagt. Aufgeführt sind Abschüsse von 18 Elstern, 16 Eichelhähern, 2 Fasanen – aber im Gegensatz zu 2024 von keinem einzigen Birkhuhn.
Wie bei vielen Themen spielt auch bei der Jagd der Föderalismus eine Rolle. Solche Listen mit teils unterschiedlichen Vogelarten gibt es auch in anderen Kantonen – oder beim Bund.
Nördlichste Schneehühner
Laut dem eidgenössischen Jagdgesetz dürfen unter anderem das Schneehuhn oder die Waldschnepfe während einiger Monate im Jahr getötet werden. Im Kanton St. Gallen sind diese beiden Vogelarten geschützt.
Die Regierung erklärte den Grund in der Antwort auf einen Vorstoss. St. Gallen beherberge «die nördlichsten Schneehuhnvorkommen der Schweiz». Bei der Waldschnepfe solle verhindert werden, dass während der Herbstjagd einheimische Brutvögel erlegt würden, «da sie nicht von den zahlreichen durchziehenden Waldschnepfen unterschieden werden können.
GLP-Kantonsrat Andreas Bisig hatte in seinem Vorstoss eine Überarbeitung der Liste verlangt. Im Kanton St. Gallen würden weiterhin Vogelarten als jagdbar geführt, «die kaum relevante Schäden verursachen», schrieb er. Dazu gehöre beispielsweise der Eichelhäher. Mit dem Birkhuhn sei eine Art aufgeführt, deren Bestände schweizweit unter Druck stünden.
Artenschutz ist entscheidend
Der Kanton Zürich habe kürzlich seine Verordnung angepasst und unter anderem Eichelhäher, Elster und Türkentaube von der Liste der jagdbaren Vögel gestrichen. Diese Arten verursachten nur in Einzelfällen Schäden und eine reguläre Bejagung sei «weder aus landwirtschaftlicher noch aus wildtierbiologischer Sicht» notwendig.
Die St. Galler Regierung erklärte, die Auswahl für die Liste erfolge nicht wegen des Schadenpotenzials, «sondern primär aufgrund des Artenschutzes». Der Eichelhäher sei im Kanton St. Gallen nicht bedroht und die Bestände des Birkhuhns würden als stabil eingeschätzt. Es gebe deshalb keine Notwendigkeit für eine Verschärfung des Jagdgesetzes.










