St. Galler Kantonsrat will katholische Schulen bewahren
Der Kantonsrat von St. Gallen stimmt für eine Verfassungsänderung zur Sicherung katholischer Schulen.

Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch einen Vorstoss für eine Änderung der Kantonsverfassung gutgeheissen. Damit soll nach einem Bundesgerichtsurteil der Weiterbestand katholischer Schulen gesichert werden. Unter anderem braucht es dafür eine Volksabstimmung.
Im Januar 2025 entschied das Bundesgericht, dass der Betrieb der katholisch geprägten Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil, die mit öffentlichen Geldern finanziert wird, gegen die Verfassung verstösst.
Noch bevor das begründete Urteil vorlag, kündigten Mitte und SVP eine Motion an. Sie wollten die Grundlagen für Schulen, «die christlich-humanistische Werte im Sinne der im Kanton St. Gallen öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften vermitteln» in der Kantonsverfassung festschreiben.
Bundesrechtswidrigkeit als Hürde
Die Regierung unterstützte die Stossrichtung des Vorstosses. Eine Änderung der Kantonsverfassung sei dafür aber nicht notwendig, erklärte sie.
Stattdessen solle der Spielraum in der Totalrevision des Volksschulgesetzes ausgereizt werden. Eine Änderung der Kantonsverfassung müsse vom Bund bewilligt werden. Es sei davon auszugehen, dass die Anpassung «als bundesrechtswidrig beurteilt» werde.
Im Rat setzten sich Mitte-EVP und SVP gegen den Widerstand der Fraktionen von FDP und SP-Grüne-GLP durch. Der Vorstoss wurde mit 71 gegen 40 Stimmen und zwei Enthaltungen gutgeheissen.
Die Regierung muss nun innerhalb eines Jahres eine Verfassungsänderung vorlegen.