St. Galler Kantonsrat stoppt neue Tempo-30-Zonen
Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung ein faktisches Verbot von neuen Tempo-30-Zonen auf «verkehrsorientierten» Kantons- und Gemeindestrassen beschlossen. Dagegen wehrten sich die SP-Grüne-GLP-Fraktion sowie einige Mitglieder von Mitte-EVP.

Mit der Vorlage sollte das Strassengesetz so geändert werden, dass auf Kantonsstrassen sowie auf Gemeindestrassen erster Klasse grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit signalisiert werden muss. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
FDP, Mitte-EVP und SVP hatten die Gesetzesanpassung mit einer gemeinsamen Motion durchgesetzt. Sie wollten damit neue Tempo-30-Zonen verhindern, wie sie 2022 grossflächig in der Stadt St. Gallen angekündigt wurden.
Die Regierung lehnte die Änderung ab. Sie bezeichnet die Forderung nach einer generellen Verhinderung von Temporeduktionen als bundesrechtswidrig. Die Kommission war anderer Meinung und verwies zudem auf Entwicklungen beim Bund, die in eine ähnliche Richtung gingen wie nun die Gesetzesänderung im Kanton St. Gallen.
Die Kommission verlangte in einem Antrag eine Präzisierung des Gesetzesartikels. Danach dürften auf «verkehrsorientierten» Strassen nur noch dann Abweichungen von der Höchstgeschwindigkeit signalisiert werden, wenn mit einem unabhängigen Gutachten nachgewiesen wird, dass damit die Funktion der Strasse als Haupt- und Durchgangsachse «nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt» wird.
Die SP-Grüne-GLP-Fraktion versuchte mit mehreren Anträgen, den Spielraum für Tempo 30 möglichst gross zu belassen. Manche Kantonsstrassen durchquerten Dorfzentren und führten an Schulhäusern vorbei, wurde argumentiert. Das Leben finde auch entlang solcher Strassen statt.
Gegen die Vorlage wehrten sich auch einige Mitglieder der Mitte-EVP-Fraktion, so der Gemeindepräsident von Sargans oder der Stadtpräsident von Lichtensteig. Temporeduktionen sollten in der Kompetenz der Gemeinden bleiben, hiess es.
Am Montagnachmittag trat der Rat mit 77 gegen 36 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage ein. Alle Anträge aus den Reihen der SP-Grüne-GLP-Fraktion lehnte der Rat mit klaren Mehrheiten ab. Damit wurde das Gesetz mit der Ergänzung der vorberatenden Kommission in erster Lesung beschlossen.






