St. Galler Gemeinden sollen Entwicklungsstand von Kindern erfassen
Die St. Galler Regierung überarbeitet ein Gesetz zur frühkindlichen Förderung und schickt es erneut in die Vernehmlassung.

Die St. Galler Regierung hat eine bereits früher vorgeschlagene gesetzliche Grundlage für eine Angebotspflicht der Gemeinden im Bereich der frühen Förderung nochmals überarbeitet. Neu sollen die Gemeinden etwa die sprachliche Entwicklung der Kinder im dritten Lebensjahr erheben müssen.
Das Gesetz geht erneut in die Vernehmlassung. Die Regierung schlägt gemäss einer Mitteilung vom Freitag ein umfassendes Massnahmenpaket vor, mit dem Kinder in den ersten Lebensjahren stärker gefördert werden sollen.
Schulen seien beim Eintritt von Kindern häufig mit fehlenden sozialen, sprachlichen oder weiteren Kompetenzen konfrontiert.
Mehr als nur Empfehlungen: Konkrete Schritte zur Verbesserung
Zu den Massnahmen gehören etwa Besuchsempfehlungen für Angebote der frühen Förderung. Damit soll Kindern und ihren Eltern ein erfolgreicher Schulstart ermöglicht und die Schulen entlastet werden, heisst es im Communiqué der Regierung.
Das entsprechende Gesetz war 2024 bereits einmal in einer Vernehmlassung. Nach den erfolgten Rückmeldungen überarbeitete die Regierung die Vorlage.
Verbindliche Förderangebote und zweite Vernehmlassung
Ebenfalls sollen Gemeinden bestimmte Förderangebote für verbindlich erklären können, heisst es in der Mitteilung weiter. Die zweite Vernehmlassung dauert bis Ende August dieses Jahres.
Die Prüfung geeigneter Massnahmen zur Förderung von Kindern geht auf den Vorstoss «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» im Kantonsrat zurück. Fehlende sprachliche oder soziale Kompetenzen sollen in den ersten Lebensjahren unter Einbezug der Familien aufgebaut werden.