Sozialhilfe, Kirchensteuer und Gefängnisse beschäftigen Grossen Rat
Auf den bernischen Grossen Rat wartet eine nahrhafte, gut zweiwöchige Frühlingssession. Beschäftigen werden das 160-köpfige Kantonsparlament ab Anfang März unter anderem ein Selbstbehalt für Gemeinden in der Sozialhilfe, Kirchensteuern für Unternehmen und überbelegte Gefängnisse.

Mit einem Selbstbehalt sollen Gemeinden dazu bewegt werden, die Kosten in der Sozialhilfe möglichst gering zu halten. 2019 hatte der Grosse Rat mit einer Motion die Einführung eines solchen Selbstbehalts gefordert.
Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Passus ins revidierte Sozialhilfegesetz eingebaut. In der ersten Lesung im vergangenen September stiess das Modell auf Kritik.
Die Kennzahlen, mit denen die individuellen Kostenfolgen für die Gemeinden berechnet werden, seien ungenügend, hiess es. Faktoren wie Ausländeranteil oder Zahl der Arbeitslosen könnten von den Gemeinden kaum beeinflusst werden.
Die Regierung schlägt nun ein Modell vor, bei dem die Sozialhilfekosten weiterhin verglichen werden, jedoch ohne finanzielle Folgen für die Gemeinden.
Zu reden geben dürften im Grossen Rat auch die Kirchensteuern für Unternehmen. Im Gegensatz zu den natürlichen Personen können juristische Personen nicht aus der Kirche austreten und sich so von der Kirchensteuer befreien.
Ein vom Grossen Rat überwiesener Vorstoss möchte dies ändern. Der Regierungsrat hat verschiedene Varianten zu Weiterentwicklung der Kirchensteuern geprüft und legt einen entsprechenden Bericht vor.
Der Regierungsrat favorisiert ein Modell, wonach künftig nur noch Unternehmen mit einem Gewinn von über 700'000 Franken Kirchensteuern zahlen müssen. Für alle anderen Unternehmen wäre die Steuer freiwillig.
Während Wirtschaftskreise wie der Handels- und Industrieverein auf eine vollständige Freiwilligkeit drängen, befürchten die Kirchgemeinden einschneidende Einbussen, die das Engagement der Kirchen für die Gesellschaft schwächten.
Die vorberatende Grossratskommission will von einer Freiwilligkeit nichts wissen und pocht auf die Beibehaltung des Status Quo.
Auch die vollen Strafanstalten werden im Kantonsparlament zum Thema. Verschiedene Faktoren führten und führen zu einer dichten Belegung. So sind etwa Staatsanwaltschaft und Gerichte mit ihren Kapazitäten am Anschlag. Dazu kommt eine Vielzahl an Ersatzfreiheitsstrafen.
Im Herbst 2024 lehnte der bernische Grosse Rat einen Kredit für eine Gefängnis-Container-Lösung in Burgdorf knapp ab. Nun kommt im März ein Vorstoss für eine abgespeckte Variante in den Grossen Rat. Ausserdem liegen verschiedene weitere Vorstösse zum Thema vor.
Eine von sechs Parteien getragene Motion verlangt, dass der Kanton Bern mit einer Standesinitiative beim Bund vorstellig wird. Die Forderung zielt darauf ab, dass der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe in Form von gemeinnütziger Arbeit ermöglicht wird.
Die vom Berufsverband Bildung Bern und weiteren Organisationen eingereichte Bildungsinitiative wird das Parlament ebenfalls beschäftigen. Die vorberatende Kommission empfiehlt die Initiative knapp zur Ablehnung. Auf einen Gegenvorschlag will die Kommission verzichten.
Das mit 20'427 Unterschriften versehene Volksbegehren verlangt, dass Kanton und Gemeinden in der Verfassung zur Sicherstellung einer hohen Bildungsqualität verpflichtet werden – mit genügend Mitteln und qualifiziertem Personal.
Eine Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, diese Forderung werde mit den bestehenden Gesetzen sichergestellt.
Die Mehrkosten für das neue IT-System der Insel Spitalgruppe ist ein weiteres Thema der grossrätlichen Traktandenliste. Das Büro des Grossen Rats möchte, dass die Geschäftsprüfungskommission die Einführung des Systems und die damit verbundenen Kosten eingehend untersucht.
Die Geschäftsprüfungskommission betont, sie habe bereits einen ihrer Ausschüsse mit einer Auslegeordnung beauftragt. Der Vorstoss sei daher nicht nötig.
Schliesslich wird der Grosse Rat auch das Angebot des öffentlichen Verkehrs für die kommenden Jahre beraten. Auch zahlreiche Vorstösse stehen auf dem Sessionsprogramm, etwa jener zur Einführung einer Steuer auf Zweitliegenschaften. Eine solche können Kantone nach der Eidgenössischen Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts einführen.






