Solothurner Volk stimmt über Schutz des Vereinslottos ab

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Solothurn,

Die Solothurner Stimmberechtigten entscheiden am 30. November über ein Verbot von Profi-Lotto.

Solothurn
Das Parlament beschloss einstimmig, das Wirtschafts- und Arbeitsgesetz zu ändern. (Archivbild, Wappen) - keystone

Der Kanton will so das Vereinslotto stärken. Zudem soll das Volk den Kauf einer Liegenschaft und die geringe Kürzung des Lastenausgleichs zwischen den Gemeinden genehmigen.

Im Kanton Solothurn können jedes Jahr Lotterien mit Einnahmen von 820'000 Franken veranstaltet werden. Dies sieht eine interkantonale Vereinbarung vor. Demnach darf ein Kanton nicht mehr Einnahmen aus bewilligten Kleinlotterien generieren als umgerechnet 2.50 Franken pro Kopf der Wohnbevölkerung.

Im Kanton Solothurn schöpfen professionelle Lottiers den überwiegenden Teil der Summe aus. Der Anteil der Vereine, die ihre Finanzen mit einem selbst veranstalteten Lotto im «Säli» des Dorfrestaurants aufbessern möchten, beträgt nach Angaben des Kantons nur fünf Prozent.

Regierung und Parlament sprechen von einem «Missverhältnis» und wollen dieses ändern. Das Parlament beschloss einstimmig, das Wirtschafts- und Arbeitsgesetz zu ändern: «Bewilligungsausschluss für professionelle Lottoanbieter», heisst das in Amtsdeutsch.

Gegen den Beschluss des Parlaments wurde das Referendum von Profi-Lottiers ergriffen. Daher entscheidet das Volk. Die Befürworter des Verbots weisen darauf hin, das traditionelle und wichtige Vereinslotto solle erhalten bleiben. Dies stärke die gemeinnützigen Vereine. Das Verbot betreffe einzig kommerzielle Organisatoren.

Das Referendumskomitee warnt vor einem «organisatorischen Chaos». Profis würden garantieren, dass Lottoveranstaltungen geordnet, transparent und fair abliefen. Sie würden für Vereine die Lottos organisieren.

Stimmberechtigte sollen Sparbeschluss des Parlamentes bestätigen

Die Vereine könnten Probleme bekommen, genügend Helferinnen und Helfer für ein Lotto zu finden. Alle Parteien mit Ausnahme der SVP haben die Ja-Parole gefasst.

Die Stimmberechtigten sollen auch das letzte Kapitel in einem politischen Fauxpas der Regierung schreiben. Bei Lichte betrachtet geht es um den Kauf der Liegenschaft an der Bielstrasse 3 in Solothurn. Der Kanton hat die Liegenschaft für 5,2 Millionen Franken bereits von der Credit Suisse Anlagestiftung gekauft.

Die Regierung entschied in eigener Regie und schrieb die Liegenschaft dem Finanzvermögen zu. Im Wahlkampf gelangte die SVP ans Bundesgericht – und dieses hob den Entscheid der Regierung auf. Der Kauf sei eine Investition ins Verwaltungsvermögen, weil das Gebäude bereits teilweise für die Kantonsverwaltung genutzt werde, entschieden die Lausanner Richter.

Daher sei der Kauf eine neue, einmalige Ausgabe von über fünf Millionen Franken – und in einem solchen Fall müssten das Parlament und das Volk zustimmen. Das Parlament tat dies nachträglich mit 89 zu 6 Stimmen. Dies soll das Volk jetzt auch tun.

Schliesslich sollen die Stimmberechtigten einen Sparbeschluss des Parlamentes bestätigen. Die Ausgleichszahlungen im Finanz- und Lastenausgleich sollen in den kommenden zwei Jahren um je zwei Millionen Franken reduziert werden. Die Vorlage kommt zur Abstimmung, weil weniger als zwei Drittel der 100 Mitglieder des Parlaments der Vorlage zustimmten.

Die Standpunkte für die Abstimmung sind abgesteckt: SP, FDP, Mitte, und auch Grüne unterstützen alle drei Vorlagen. Die SVP, wählerstärkste Partei, lehnt alle drei Vorlagen ab.

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