Solothurner Kantonsrat stellt sich hinter das neue Waldgesetz
Der Kanton Solothurn verabschiedet einstimmig ein überarbeitetes Waldgesetz, das Nutzung und Schutz neu regelt.

Der Kanton Solothurn erhält ein neues Waldgesetz: Der Kantonsrat hat es am Mittwoch nach zweistündiger Beratung einstimmig bewilligt. Das Gesetz soll klarer regeln, wie Wald genutzt und geschützt wird.
Das neue Waldgesetz ersetzt die Fassung von 1995 und wurde vollständig überarbeitet. Es zieht das Bundesrecht nach und passt die Vorschriften an heutige Herausforderungen – etwa die zunehmende Freizeitnutzung – an.
Anpassung an aktuelle Herausforderungen
In der Eintretensdebatte blieb das Waldgesetz grundsätzlich unbestritten. «Es bringt einen besseren Schutz des Waldes – und dies ohne überbordende Bürokratie und Verbotspolitik», hiess es etwa seitens GLP.
Neu bleibt der Wald zwar grundsätzlich frei zugänglich, doch gilt das Betreten auf eigene Verantwortung. Velofahren und Reiten sind nur auf bestehenden Wegen oder speziell markierten Strecken erlaubt, nicht aber quer durch den Wald. Grosse Veranstaltungen werden bewilligungspflichtig.






