Solothurner Parlament hält an Bewegungsjagd fest
Im Kanton Solothurn bleibt die Bewegungsjagd erlaubt. Der Kantonsrat hat am Dienstag einen Volksauftrag für die Abschaffung dieser Jagdmethode mit 83 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen für nicht erheblich erklärt. Die Jagdmethode gilt als sachgerecht, wie es hiess.

Die Bewegungsjagd widerspreche dem Tierschutz, steht in der Begründung des mit 105 beglaubigten Unterschriften eingereichten Volksauftrags. Bei der Bewegungsjagd werde das Wild durch Treiber wie Hunde aufgescheucht und den Jägern vor das Gewehr gejagt.
Mit einem Volksauftrag, der in der Kantonsverfassung verankert ist, haben 100 Solothurner Stimmberechtigte das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Dieser wird gleich behandelt wie ein Vorstoss aus dem Parlament.
Die Jagd sei eine wichtige Tätigkeit, damit das Ökosystem im Gleichgewicht bleibe, hielt Martin Rufer (FDP) fest. Ohne Bewegungsjagd werde die Jagd viel aufwändiger.
Auch die SP-Fraktion lehnte den Volksauftrag mehrheitlich ab. Jäger gingen sehr verantwortungsvoll um, hielt Nadine Vögeli (SP) fest. Gespalten war die Haltung bei den Grünen.
Man dürfe den Jägern die Jagd nicht noch mehr erschweren, sagte Edgar Kupper (Mitte). Jagd sei Tradition und nötig, betonte Pascal Jacomet (SVP). Bei der Bewegungsjagd gehe es nicht um eine Hetzjagd.
Auch der Regierungsrat lehnte den Volksauftrag ab. Die Jäger hätten eine Pflicht, die Tierbestände zu regeln, sagte Regierungsrätin Sibylle Jeker (SVP). Sie würden eine grosse Verantwortung übernehmen.
Bewegungsjagden stellten eine sinnvolle und effiziente Methode dar, um die Bestände von jagdbaren Wildtieren, insbesondere Rehe und Wildschweine, zu regulieren, hiess es in der schriftlichen Stellungnahme des Regierungsrats.
Im Kanton Solothurn stammten rund 55 Prozent der jährlich erlegten Rehe aus Bewegungsjagden, wie der Regierungsrat in einer Stellungnahme festhielt. Dabei würden die gleichen Waldgebiete nur so oft wie nötig, in der Regel ein- bis zweimal pro Saison, bejagt.










